Steuern Tricks,Tipps 2009!! Jahressteuergesetz 2009 Steuererklärung Abgeltungsteuer Lohnsteuer Abschreibung Erbschaftsteuer Steuertrick beim Elterngeld Vereinsmitg. Steuernsparen Welche Steuerklasse
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Urteil! Gericht gibt Eltern recht.

Eltern dürfen vor der Geburt die Steuerklasse wechseln, um damit mehr Elterngeld zu bekommen. Ein Gericht hat einem Klägerpaar recht gegeben.

 

 

Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in zwei Urteilen entschieden. Rechtskräftig sind die Entscheidungen allerdings noch nicht (Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08).

Einen Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Nettoeinkommens vor der Geburt, nach dem sich die Höhe des Elterngelds richtet, schlössen weder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz noch das Steuerrecht aus, hieß es in der Urteilsbegründung. Insbesondere Rechtsmissbrauch könne den Eltern bei einem solchen Schachzug nicht vorgeworfen werden, da sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit nutzten. „Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können", erklärte der 13. Senat des Landessozialgerichts in Essen.

 

Geklagt hatten den Angaben zufolge eine Beamtin im Landesdienst und eine Bankkauffrau. Sie hatten mehrere Monate vor der Geburt ihrer Kinder die Lohnsteuerklassen gewechselt und so ihren Elterngeldanspruch um rund 1000 beziehungsweise 800 Euro erhöht. Die zuständige Elterngeldkasse hatten dies als missbräuchlich abgelehnt.