Urteil! Gericht gibt Eltern recht. |
Eltern dürfen vor der Geburt die Steuerklasse wechseln, um damit mehr Elterngeld zu bekommen. Ein Gericht hat einem Klägerpaar recht gegeben.
Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in zwei Urteilen entschieden. Rechtskräftig sind die Entscheidungen allerdings noch nicht (Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08).
Geklagt hatten den Angaben zufolge eine Beamtin im Landesdienst und eine Bankkauffrau. Sie hatten mehrere Monate vor der Geburt ihrer Kinder die Lohnsteuerklassen gewechselt und so ihren Elterngeldanspruch um rund 1000 beziehungsweise 800 Euro erhöht. Die zuständige Elterngeldkasse hatten dies als missbräuchlich abgelehnt. |
