Steuerhinterziehung

Steinbrück will Steuersünder länger jagen

Finanzminister Steinbrück plant schärfere Steuerregeln: Fahnder sollen länger ermitteln dürfen. Auch ein Vorteil für Immobilienaktionäre steht auf der Kippe.

Der Bundesfinanzminister stopft weitere SteuerschlupflöcherSteuerhinterziehung soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums strafrechtlich künftig weitaus länger verfolgt und bestraft werden als bisher. Die Frist, innerhalb derer Steuerdelikte verjähren, soll auf zehn Jahre nach bislang fünf Jahre verdoppelt werden, teilte das Ministerium am Mittwoch auf Nachfrage von FOCUS Online mit. Diese Regelung sei im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2009 vorgesehen. Mit der Fristverlängerung werden die Regeln für die strafrechtliche Verfolgung an die Abgabenordnung angepasst, wonach die Finanzämter hinterzogene Steuern im Einzelfall auch nach über zehn Jahren festsetzen und erheben können.
Steuerfahnder hatten einen solchen Schritt angesichts vieler unerledigter Fälle schon länger gefordert. Die Diskussion über eine Verschärfung des Steuerstrafrechts war vor allem nach einer bundesweiten Großfahndung nach unversteuerten Stiftungseinnahmen aus Liechtenstein in Gang gekommen, in deren Zusammenhang auch Ex-Post-Chef Klaus Zuwinkel geriet. Damit Steuerfahnder länger ermitteln können, soll auch die Verjährung der Verfolgung einer Steuerstraftat unterbrochen werden, wenn „dem Beschuldigten die Einleitung eines Bußgeldverfahrens bekannt gegeben oder diese Bekanntgabe angeordnet wird", wie es im Gesetzentwurf heißt.

Steinbrück stopft weitere Steuerlöcher

Einem Bericht der „Rheinischen Post" zufolge plant Finanzminister Peer Steinbrück zudem ein neues Verfahren zur Besteuerung börsennotierter Immobilienfonds. Für diese sogenannten REITs wolle das Ministerium künftig die Anrechnungsmethode anwenden. Danach soll die im Ausland erhobene Steuer wie eine Vorauszahlung auf die Steuerlast in Deutschland angerechnet werden. Das bisher geltende Recht habe dazu geführt, dass dem Fiskus Steuern in Millionenhöhe entgangen seien.

Der Entwurf sieht der Zeitung zufolge daneben eine höhere steuerliche Förderung von Gesundheitsvorsorge vor sowie Einschränkungen bei der Abzugsfähigkeit von Schulgeld. Das Bundeskabinett will voraussichtlich am 4. Juni über das Vorhaben beraten. Bis zum 16. Mai haben die übrigen Ressorts Zeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen.

 

Steuertipps 2007/2008

Bare Geschenke einstreichen
Steuertipps 2007/2008

Bare Geschenke

einstreichen

Mit der richtigen Strategie sichern Steuerzahler sich noch in diesem Jahr zahlreiche Präsente. Clevere nutzen ihe steuerlichen Spielräume  Clevere nutzen ihe steuerlichen Spielräume Die schwarz-rote Koalition führt auch im neuen Jahr ihren harten Sparkurs fort. In Windeseile hat sie gleich mehrere Reformen auf den Weg gebracht, die 2008 zu unterschiedlichen Zeiten greifen und zahlreiche Belastungen für die Bürger bringen. Selten war es daher für Steuerzahler so wichtig, rechtzeitig die Weichen zu stellen, um den neuen Steuerfallen zu entgehen,weiter

„Unternehmer, Vermieter, Anleger und Arbeitnehmer sollten deshalb jetzt nochmals alle Möglichkeiten nutzen, um ihre Steuerlast zu drücken", rät Mauritz von Wersebe, Steuerberater bei der Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft. Wer noch in diesem Jahr sein Aktionsprogramm startet, kann immenses Sparpotenzial heben. Mit 24 lukrativen Tipps können Schnellentschlossenen, satte Steuergeschenke einzustreichen.

Tipps für Immobilienbesitzer

ZUM THEMA
Immobilie modernisieren
Mit Modernisierungen senken Vermieter noch in diesem Jahr die Steuerlast. Dabei haben sie die Wahl: Kosten für die Sanierung der Immobilie sind in voller Höhe bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Die Summe kann aber auch gleichmäßig über zwei bis fünf Jahre verteilt als Werbungskosten abgezogen werden. Das rechnet sich, wenn die Summe der Einkünfte in diesem Jahr im Vergleich zu sonstigen Jahren eher spärlich ausfällt. Ist das Einkommen dieses Jahr dagegen hoch, lohnt der Sofortabzug.

Denkmal kaufen

Wer eine Denkmal-Investition im Auge hat, sollte zügig handeln. Derzeit gelten für vermietete oder geschäftlich genutzte Immobilien noch günstige Abschreibungssätze: In den ersten acht Jahren werden jeweils neun Prozent abgeschrieben, dann vier Jahre lang sieben Prozent. Die Aufwendungen für die Sanierung sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Auch Eigennutzer können profitieren. Sie können zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten wie Sonderausgaben abziehen.Info,Angebot, weiter

Mietvertrag staffeln

Clevere Vermieter vereinbaren für ihre Immobilien Mietverträge mit anfänglich niedrigen und später steigenden Mieten (Staffelmietvertrag). Damit sichern sie sich schon heute stetig wachsende Mieteinnahmen.

Erbvorteil retten

Eltern konnten ihren Kindern nur noch bis Ende 2007 Immobilien gegen Rente übertragen und hierdurch dauerhaft Steuervorteile sichern. Der Dreh: Erfolgt nach Übertragung der Vermögenswerte eine Versorgung der Eltern als Rente, drücken deren Zahlungen die Steuerprogression. Die Kinder können die „dauernde Last" als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehen, im Gegenzug müssen Eltern sie versteuern. Familien, die das Modell mit Versorgungsleistungen derzeit bereits praktizieren, müssen nicht aktiv werden. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Jahressteuergesetz 2008 sieht vor, diesen Bestandsschutz ohne zeitliches Limit zu gewähren. Für Neuverträge ab 1.1.2008 wird das Modell gekippt.

Umverteilung planen


Die geltenden Erbschaftsteuerregeln haben höchstens noch bis Mitte 2008 Bestand. Vielen Immobilienerben drohen höhere Steuern. Die Grundtendenz der Reform ist klar: Enge Familienangehörige werden begünstigt, entferntere Verwandte und sonstige Erben dagegen stärker belastet. Weit blickende Erblasser prüfen noch in diesem Jahr, ob sich schnelles Handeln auszahlt. Zwar werden die Freibeträge für Kinder und Verwandte angehoben. Nicht immer kompensiert das aber den Wegfall der günstigen Immobilienbewertung.

Tipps für alle Steuerzahler

Handwerker beauftragen

Ein schneller Auftrag an Handwerker oder Dienstleister drückt noch die Steuerlast. Der Fiskus erstattet jeweils 20 Prozent der Kosten, maximal 600 Euro (greift auch für Pflegeleistungen).

Dies gilt für Handwerkerarbeiten, also die Erneuerung eines Bodenbelags, Streichen von Innen- und Außenwänden, Modernisierung von Bädern. Die Förderung umfasst daneben haushaltsnahe Dienste wie Gartenarbeit, Kochen, Bügeln, Putzen, Schneeschippen, private Umzüge, Reparatur und Wartung von Heizungsanlagen sowie von Haushaltsgeräten wie TV, PC und Waschmaschine. Insgesamt, in allen drei Bereichen, sind höchstens 1800 Euro der nachgewiesenen Kosten direkt von der Steuerschuld abziehbar. Absetzbar sind nur Arbeits- und Fahrtkosten, keine Materialkosten. Die Zahlung darf nicht bar erfolgen, eine Rechnung muss vorliegen.

Spendenvorteil nutzen

Auch im Spendenrecht zeigt sich der Fiskus großzügiger. Die Möglichkeit, große Spenden steuerlich geltend zu machen, hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1.1.2007 ausgeweitet. So können private Spender einheitlich bis zur Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte Spenden als Sonderausgaben geltend machen. Wer jetzt noch hilft, spart also deutlich mehr. Je nach Spendenzweck konnten früher nur fünf oder zehn Prozent der Einkünfte abgezogen werden. Bei Kleinspenden bis 200 Euro reicht ein Überweisungsbeleg.

Krankheitskosten geltend machen

Krankheitskosten wie etwa Ausgaben für Medikamente, Brillen, Massagen, Kuren, Klinikaufenthalte oder ärztliche Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens muss der Steuerzahler selbst tragen - zwischen ein und sieben Prozent, abhängig von Familienstand, Kinderzahl und Einkommen. Mancher Steuerzahler kommt mit den Ausgaben etwa für Zahnersatz noch 2007 über den Grenzwert.

Steuerberatung absetzen

Steuerpflichtige sollten 2008 auch private Steuerberatungskosten geltend machen. Der Abzug ist zwar seit 2006 als Sonderausgaben generell nicht mehr möglich. Nur beruflich oder betrieblich verursachte Kosten erkennt der Fiskus als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Dazu gehören Gebühren, die mit der Erzielung und Ermittlung von Einkünften zusammenhängen. Nicht abziehbare Honorare für Ausfüllen des Mantelbogens, Anlage Kind oder Unterhalt sollten Steuerzahler dennoch geltend machen. Dabei berufen sie sich auf die anhängigen Verfahren vor den Finanzgerichten Niedersachsen (Az. 10 K 103/07) und Baden-Württemberg (Az. 5 K 186/07). Die Gerichte prüfen, ob die Versagung des Sonderausgabenabzugs ab 2006 rechtmäßig ist. Per Einspruch halten Steuerzahler das Verfahren offen, wenn der Fiskus den Abzug ablehnt.

Vorteile rasch nutzen

ZUM THEMA 
Pendlerpauschale:
20 Kilometer fallen weg Besonders Arbeitnehmer sollten auf die Kürzung der Pendlerpauschale reagieren. Zahlreiche Gerichte halten die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für verfassungswidrig. Lohnsteuerhilfevereine raten daher, auf der Lohnsteuerkarte 2008 die ursprüngliche Pauschalen eintragen zu lassen. Damit erzielt der Arbeitnehmer bereits ab Januar ein höheres monatliches Nettogehalt.

Anleger richten ihren Blick bereits auf die ab 2009 greifende Abgeltungsteuer. Für Investoren gilt: Depots rechtzeitig durchforsten und in abgeltungsteuerfeste Produkte umschichten, die sie bis zum Rentenbeginn halten können.

Strategisch handeln


Firmenchefs sollten ebenfalls rasch handeln. So läuft zum Jahresende die Schonzeit für gut situierte Unternehmer und Freiberufler mit Einkünften von mehr als 250 000 Euro bei Singles und 500 000 Euro bei Verheirateten ab. Die Reichensteuer schlägt ab 1. Januar 2008 mit dem auf 45 Prozent erhöhten Einkommensteuersatz zu. Die Strategie lautet: Ausgaben ins neue Jahr verschieben, Einnahmen noch auf 2007 vorziehen. „Und auch die gekürzten Abschreibungssätze für neue und gebrauchte Anschaffungen zwingen zum schnellen Gestalten, um die günstige 30-prozentige degressive Abschreibung zu sichern", sagt Experte von Wersebe. Zwar ist der Vorteil für 2007 nur minimal, Firmenchefs sichern sich damit aber noch die degressive Abschreibung für die nächsten Jahre.  

Tipps für Arbeitnehmer

Freibeträge eintragen

Steuerzahler sollten 2007 noch auf die Kürzung der Pendlerpauschale reagieren. Seit Jahresbeginn dürfen Berufspendler erst ab dem 21. Kilometer die Pauschale von 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Zahlreiche Gerichte halten die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer für verfassungswidrig. Lohnsteuerhilfevereine raten daher, auf der Lohnsteuerkarte 2008 die ursprünglichen Pauschalen eintragen zu lassen. Je früher Pendler an die Ermäßigung denken, desto eher profitieren sie.
Der Eintrag ist nur zulässig, wenn die voraussichtlichen Aufwendungen aus Werbungskosten 920 Euro, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen 600 Euro im Jahr übersteigen. Die Beamten gewähren trotz der gesetzlichen Kürzung der Pendlerpauschale die Fahrtkosten-Freibeträge in voller Höhe ab dem ersten Kilometer.Weitere Möglichkeiten Freibeträge einzutragen
,weiter

Arbeitszimmer verlagern

Clevere Mitarbeiter sprechen noch in diesem Jahr mit ihrem Chef, um sich den Steuerbonus für das häusliche Arbeitszimmer zu sichern. Trotz Streichung des Steuervorteils stehen die Chancen für Arbeitnehmer in vielen Fällen gut, anteilige Miet-, Heizungs- und Reinigungskosten für das Home-Office ohne Limits abzusetzen. Der Trick: Die Arbeit wird in die eigenen vier Wände verlagert. Liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zu Hause, kommt es laut Bundesfinanzhof (Az. VI R 21/03) nicht darauf an, wie viel Zeit der Angestellte im Büro und im Home-Office verbringt. Entscheidend ist, wo er den wesentlichen Teil seiner Aufgaben erledigt. Wichtig auch: Dem Mitarbeiter steht in der Zeit, in der er zu Hause arbeitet, kein anderer Arbeitsplatz in der Firma zur Verfügung.

Riester-Rente abschließen


Wer noch vor Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt und den vollen Jahresbeitrag (drei Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens; ab 2008: vier Prozent) einzahlt, sichert sich die komplette Riester-Zulage. Grundzulage 2007: 114 Euro; ab 2008: 154 Euro. Kinderzulage 2007: 138 Euro; ab 2008: 185 Euro; bei Neugeborenen 300 Euro. Oder der Sparer streicht den Sonderausgabenabzug für die Steuer ein. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird die Differenz erstattet. Es kann sich lohnen, mehr als den Mindesteigenbeitrag zu sparen. Denn Anleger können Prämien bis zu 1575 Euro (ab 2008: 2100 Euro) steuerlich absetzen. Auch die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) hilft, 2007 noch Abgaben zu sparen. Arbeitnehmer können bis zu 4320 Euro steuer- und sozialabgabenfrei sparen.

Belege sammeln

Berufliche Anschaffungen wie etwa Computer, Büromöbel oder Schreibwaren sind als Werbungskosten abziehbar. Wer noch in diesem Jahr einkauft, drückt die Steuerlast für 2008. Aufwendungen bis zu 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) sind sofort absetzbar. Teurere Anschaffungen sind über die jeweilige Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei Computern etwa sind das drei Jahre. Anzeige

 

In Bildung investieren
Fortbildungskosten gelten als Werbungskosten. Wer 2008 seine Steuerlast drücken will, kann Kurse im Voraus bezahlen. Umgekehrt kann es günstiger sein, die Bezahlung von Ausbildungskosten auf 2008 zu verschieben. Denn die sind seit 2004 nur noch als Sonderausgaben im Jahr der Bezahlung bis zum Höchstbetrag von 4000 Euro absetzbar. So würde der Abzug bei allen ins Leere laufen, die 2008 keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, weil sie etwa erst 2009 ins Berufsleben eintreten.

Anders als bei Werbungskosten ist bei Sonderausgaben ein Verlustrücktrag oder Verlustvortrag nicht möglich. Allerdings steht die Neuregelung auf dem Prüfstand: Es kann sich daher lohnen, auch die Ausbildungskosten (Studium) als Werbungskosten unbegrenzt geltend zu machen. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Finanzamts legen Steuerpflichtige mit Hinweis auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren (Az. VI R 79/06, VI R 6/07, VI R 14/07) Einspruch ein.

Tipps für Anleger

ZUM THEMA Abgeltungsteuer:
Stückzinsen kaufen

Mit festverzinslichen Anleihen können Anleger in diesem Jahr die Steuerlast noch kräftig senken. Gezahlte Stückzinsen stellen negative Einnahmen dar, die sie mit anderen steuerpflichtigen Erträgen verrechnen können. Wer die Anleihen mit Zinszahlungstermin zum Beginn des kommenden Jahres kauft, kann damit die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte wie Gehalt oder Tantieme spürbar drücken. Je höher die Steuerbelastung, desto höher auch die Ersparnis.Weiter Möglichkeiten um seine Steuerzahlungen erheblich zu drücken.


Verluste verrechnen

Aktienbesitzer, die 2007 Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von Aktien versteuern müssen, sollten ihr Depot noch in diesem Jahr durchforsten. Verlustpapiere, die sie weniger als ein Jahr im Besitz halten, sollten sie aussortieren und verkaufen. Verluste dürfen mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Das gilt auch beim Verkauf unter Ehegatten. Vorsicht: Ein Verkauf an den letzten Börsentagen verlagert den Verlust oft nach 2008. Folge: Der Verlust ist erst 2008 realisiert und kann im Jahr 2007 nicht mehr mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Also rechtzeitig handeln,weiter

Kinder einbeziehen
Sparer müssen seit Jahresbeginn noch genauer rechnen. Der Sparerfreibetrag wurde 2007 auf 750 Euro (Ehepaare 1500 Euro) reduziert. Damit können Bürger nur noch 801 Euro, Ehepaare 1602 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei einnehmen (51 Euro Werbungskostenpauschale berücksichtigt). Übertragen Eltern Teile ihres Wertpapierdepots auf die Kinder, können alle 2007 noch Steuern sparen. Kinder haben einen eigenen Freibetrag für Zinserträge und Dividenden sowie den Grundfreibetrag in Höhe von 7664 Euro. Bei geschickter Verteilung kann eine Familie so stattliche Beträge völlig steuerfrei einstreichen. Vorsicht: Das Kindergeld geht verloren, wenn Erträge über dem Limit von 7680 Euro liegen. Zudem muss der Depotübertrag endgültig sein.

Depot justieren


Die Abgeltungsteuer tritt zwar erst zum 1.1.2009 in Kraft. Mit der richtigen Strategie konservieren Anleger das alte Recht oder steuern ihr Depot schon heute steuergünstig um. Wer vor dem 1.1.2009 Aktien oder Aktienfonds kauft, kann Kursgewinne aus diesen Titeln auch nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer abgabenfrei einstreichen, vorausgesetzt, Anleger halten die Papiere länger als ein Jahr. Wer bereits Dividendenwerte besitzt, sieht der Pauschalsteuer gelassen entgegen. Dank Bestandsschutz trifft ihn bei der Realisierung eines Kursgewinns die Zwangsabgabe nicht. Aktien und Derivate, die nach dem 1.1.2009 gekauft werden, verlieren an Attraktivität, weil Verkaufsgewinne dann auch nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerpflichtig sind.

Clever umschichten

Fondsfans sollten im Hinblick auf die Abgeltungsteuer ebenfalls Umschichtungen in Erwägung ziehen, wenn sie bisher kurzlebige Modefonds favorisierten. Um sich den Bestandsschutz möglichst langfristig zu sichern, sind jetzt langlebige Produkte die bessere Wahl. Auch jene Anleger, die regelmäßig einen Fondssparplan bestücken, erwägen einen Wechsel: Rentenversicherungen in der Form der Fondspolice rechnen sich ab 2009 besser. Dank der niedrigen Ertragsanteilsbesteuerung greift der Fiskus ab 65 nur auf 5,4 Prozent der Rente zu, statt 25 Prozent Abgeltungsteuer zu kassieren. Wer sein Geld besonders sicher anlegen will und einen hohen persönlichen Steuersatz hat, kann etwa mit dem Kauf von Bundesschatzbriefen Typ B die Zinszahlung nach hinten verschieben, so dass nur noch 25 Prozent Steuern fällig werden.

Tipps für Firmenchefs

ZUm Thema
Reichensteuer umschiffen

Ab 2008 trifft alle Spitzenverdiener die sogenannte Reichensteuer. Damit werden auch bislang verschonte Chefs von Personenfirmen und Freiberufler, deren zu versteuerndes Einkommen oberhalb von 250 000 Euro bzw. 500 000 Euro bei Ehepaaren liegt, mit dem Spitzensteuersatz von 45 Prozent belastet. Betroffene durchforsten jetzt ihre Investitionspläne und verlagern alle möglichen Ausgaben auf das Jahr 2008. Sie sparen dann mehr Steuern durch Investitionen und andere Betriebsausgaben. Umgekehrt sollten sie Einnahmen in das Jahr 2007 vorziehen.Durch degressive Abschreibung mit Denkmal geschützten Immobilien,lässt sich erheblich Steuern sparen. Stimmt die Lage und der Preis sind Wertsteigerungen durch aus realistisch, Kostenlose Info/Angebote,weiter

Degressiv abschreiben

Firmeninhaber ziehen in nächster Zeit ohnehin geplante Investitionen vor und schaffen noch 2007 bewegliche Wirtschaftsgüter an wie etwa Büroeinrichtungen, Fahrzeuge oder Maschinen. Wer bis zum 31.12.2007 kauft, kann letztmals die vorteilhafte degressive Abschreibung (30 Prozent) nutzen. Ab 2008 können die Anschaffungskosten nur noch verteilt über die Laufzeit abgeschrieben werden. Wichtig: Will der Unternehmer den Steuervorteil kassieren, genügt es nicht, allein den Kaufvertrag abzuschließen; der Gegenstand muss auch noch in diesem Jahr geliefert werden. Zwar ist der Vorteil für 2007 nur minimal, da sich die Abschreibung bei Anschaffung im Dezember nur mit einem Zwölftel des Jahresbetrags auswirkt. Firmenchefs sichern sich aber die degressive Abschreibung für die nächsten Jahre.

Rürup-Rente sichern

Selbstständige sollten sich noch im Dezember über den Abschluss eines Rürup-Rentenvertrags informieren. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorge für Selbstständige. Diese kann mit einer Einmalzahlung starten. Für bereits bestehende Verträge kann eine Zuzahlung sinnvoll sein. In eine Rürup-Rente können bis zu 20 000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 40 000 Euro eingezahlt werden. 2007 sind davon bis zu 12 800 Euro steuerlich abzugsfähig. Die Steuererspanis liegt derzeit zwischen zehn und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenweise an.

„Ansparrücklage" bilden

Die Ansparabschreibung hat nicht nur den neuen Namen „Investitonsabzugsbetrag" erhalten, sondern wurde auch inhaltlich neu geregelt. Wer kann, sollte die Spielräume des neuen Investitonsabzugsbetrags 2007 nutzen, auch wenn die Neuregelung gegenüber der bisherigen Ansparrücklage Einschnitte bedeutet. Kleine und mittlere Betriebe können für geplante Investitionen bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Kosten außerhalb der Bilanz gewinnmindernd abziehen. Der Höchstbetrag steigt von 154 000 Euro auf 200 000 Euro. Die Investiton - künftig auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter - muss innerhalb von drei Jahren stattfinden.

Tipps für Rentner

Entlastungsbetrag prüfen

Steuerzahler, die 2007 mindestens 65 Jahre alt sind, haben Anspruch auf einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1748 Euro. Mit ihm sind etwa Kapital- oder Vermietungseinkünfte zum Teil steuerfrei.

Ehepaare sollten prüfen, ob sie mit einer Umverteilung der Einkünfte den Entlastungsbetrag doppelt nutzen können. Bei einem gemeinsamen Konto (Und-/Oder-Konto) teilt der Fiskus die Kapitalerträge auf, und beide erhalten für ihren Teil die Entlastung von 1748 Euro.

 

Steueroptimierte Anlagen nutzen

Abgeltungssteuer

Abgeltungsteuer

Steueroptimierte

Anlagen nutzen

Ab 2009 bittet das Finanzamt bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen mit 25 Prozent zur Kasse. Mit welchen Produkten Anleger die neue Steuer vermeiden oder sogar von ihr profitieren. Abgeltungsteuer Kapitalertragsteuer Bei einigen Anlagen gibt´s für den Fiskus nichts zu holen.Ab dem 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen wird der Finanzminister alle privaten Kapitaleinkünfte einheitlich mit einem Viertel besteuern - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das betrifft sämtliche Zinszahlungen, Dividenden und realisierten Kursgewinne, ganz gleich, aus welcher Anlageform die Erträge stammen. Wie lange die Papiere bereits im Depot schlummern, ist irrelevant. Die bislang geltende einjährige Spekulationsfrist gilt dann nicht mehr.
Obendrein geizt der Fiskus bei Freibeträgen und Werbungskosten. Für sämtliche Kapitalerträge führt er einen einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro ein. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Damit sind in Zukunft alle Werbungskosten abgegolten, weitere Ausgaben erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Wer hohe Ausgaben hat und bisher immer fleißig Belege sammelte, zahlt künftig drauf.

Neue Regelungen nutzen

Die Steuerreform liefert aber nicht nur schlechte Nachrichten. So erlaubt auch die neue Abgeltungsteuer eine Verrechnung mit Verlusten. Zu diesem Zweck bilden die Banken für jeden Anleger einen virtuellen Verlustzinstopf. Die Steuer führen sie erst dann an den Fiskus ab, wenn alle Kapitalerträge die in diesem Topf gesammelten Verluste übersteigen. Dabei dürfen Anleger erstmals Verluste mit Zinsen verrechnen. Verbleiben zum Jahresende Miese im Depot, können sie ins neue Jahr vorgetragen oder beim Finanzamt per Steuererklärung geltend gemacht werden. Altverluste müssen Sparer bis 2013 abbauen.

Weiterer Vorteil der Abgeltungsteuer: Kapitalerträge erhöhen nicht mehr den persönlichen Steuersatz des Anlegers. Weil er sie bereits mit dem Fiskus abgerechnet hat, fällt auf sein übriges Einkommen nur ein geringerer Steuersatz an. Das kann erhebliche Vorteile bei der Progression bringen.

Zinsen auf später verschieben

Vor allem langfristig orientierte Sparer machen mit Käufen ab 2009 ein Minusgeschäft. Bei ihnen reißt die generelle Steuerpflicht der Kursgewinne massive Löcher in die Vorsorgeplanung. Doch es gibt clevere Alternativen, mit denen sich Anleger auf die Änderungen vorbereiten können. Nicht nur im Ausland locken Ausweichmöglichkeiten. Auch mit heimischen Produkten lässt sich die neue Steuer ausbremsen. Bei der Wahl der Strategien sind die zwei Gesichter der Abgeltungsteuer zu beachten:

  • Anleger, die bisher unter höheren Abgabenlasten leiden als die avisierten 25 Prozent, nutzen sie, um die Zinsen in den Jahren 2007 und 2008 auf null zu drücken. Erst ab 2009 lassen sie ihre Zinsquellen wieder sprudeln und zahlen dann nur 25 Prozent.
  • Andere Investoren, die größeren Wert auf steuerfreie Kursgewinne legen, nutzen die Ausnahmeregel bis Ende 2008. Ihre Strategie muss sein, sich bis dahin möglichst viele aussichtsreiche Aktien, Zertifikate und Aktienfonds ins Depot zu legen.

Auch die Immobilie bietet eine gute Alternative, sie ist Infaltionsgeschützt, man kann Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich gelden machen, und hat besonders bei der Denkmalsanierung eine hohe steuerliche Abschreibung

Steuererklärung

Schnell reagieren

lohnt sich

Wer sich Steuererstattungen für 2003 und 2004 noch sichern will, muss sich sputen. Die Frist läuft in den nächsten Tag ab. Mit der Steuererklärung lässt sich oft etwas rausholenMit dem Jahressteuergesetz 2008 wird vieles anders, manches sogar besser. Bislang hatten Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, nur zwei Jahre Zeit für die Abgabe. Künftig bleibt ihnen dafür vier Jahre Zeit. Allerdings gilt die neue Regelung der Lohnsteuerhilfe Bayern zufolge nur für Erklärungen ab 2005, nicht jedoch für solche aus den Jahren 2003 und 2004. Der Gesetzgeber hat sich eine Ausnahme einfallen lassen, nach der nur solche Erklärungen berücksichtigt werden, die bis zum Tag der Veröffentlichung neuen Gesetzes eingehen. ZUM THEMA

Eile ist geboten, denn Steuerexperten rechnen damit, dass das Gesetz in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Es genügt der Lohnsteuerhilfe Bayern zufolge, bis dahin den unterschriebenen Mantelbogen, die Anlage N und die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2003 beziehungsweise 2004 abzugeben.

Gerade für Pendler, die nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind, lohne sich der „Papierkram". Denn im Jahr 2005 wurde die Pendlerpauschale noch in voller Höhe anerkannt. Auch für Riester-Sparer springe etwas heraus. Wer bereits im Jahr 2005 einen entsprechenden abgeschlossen habe, könne sich „Riester-Zulage" für das Jahr 2005 mit der Abgabe der Steuererklärung sichern.

Haushaltsnahe

Dienstleistungen

Steuerbonus für die

Ferienwohnung

Das Finanzamt gewährt den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen künftig auch für die Ferienwohnung auf Mallorca und den Zweitwohnsitz in Österreich. Bis zu 600 Euro können Steuerzahler für die Haushaltshilfe am Urlaubsort geltend machenDiese Regelung steht laut Zeitungsbericht im Jahressteuergesetz 2008, das nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat verabschiedet hat. Danach können die Steuerzahler nicht nur für Haushaltshilfen und Handwerker, die sie im Inland beschäftigen, bis zu 20 Prozent der Rechnung vom Fiskus zurückerhalten. Der Bonus wird auf „in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum liegende Haushalte" ausgedehnt. Der Erstattungsbetrag bleibt auf 600 Euro (bei Pflegeleistungen auf 1200 Euro) beschränkt und darf nicht bar bezahlt werden.
Erstmals für das Jahr 2006 konnten Steuerzahler einen Nachlass geltend machen, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen offiziell angaben. Mietern und Immobilieneigentümern hilft das Finanzamt seitdem bei Umzug und Mietnebenkosten. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hatten die Finanzbehörden die Liste der abzugsfähigen Dienstleistungen kräftig erweitert. Seither sind ein Teil der Ausgaben für private Haushaltshilfen, Kindermädchen und Pflegepersonal, von Umzügen, Hausgeräte-Reparaturen und Mietnebenkosten absetzbar. Handwerker- und Reinigungsarbeiten dürfen parallel geltend gemacht werden, Gleiches gilt für den Pflegedienst. Das Finanzamt berücksichtigt dabei stets nur Zahlungen fürs Personal, nicht fürs Material.

Bis zu 1800 Euro pro Jahr

Wer seine Steuererklärung rechtzeitig abgibt und alle Möglichkeiten ausschöpft, bekommt bis zu 1800 Euro Steuer erstattet. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (Paragraph 35a EStG). Verschiedene Arbeiten lassen sich gleichzeitig ansetzen. Wurden 2006 beispielsweise ein Fensterputzer engagiert, die Badrenovierung und Heizungswartung in Auftrag gegeben und ein Pflegedienst bezahlt, ist in allen drei Bereichen eine Steuererstattung pro Haushalt von jeweils maximal 600 Euro drin, wie die Bundessteuerberaterkammer erklärt

Adoption

Familienbande mit

Steuerkick

Die Erbschaftsteuerreform begünstigt enge Verwandte. Lassen sich Schwiegersohn oder Enkel adoptieren, reduzieren sie die Abgabenlast um 40 Prozent. V Steuersparmodell Familie Satte Freibeträge dank AdoptionDer Tipp kommt vom Bundesfinanzminister höchstpersönlich. Auf einer Veranstaltung riet er eingeladenen Familienunternehmern: „Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir", sagte Peer Steinbrück (SPD) anlässlich der Debatte um die geplanten Steuerregeln für Erben und Beschenkte. ZUM THEMA Erbschaft und Schenkung:
So viel Steuern fallen an Nachlass:
Alles zur Reform der Erbschaftsteuer Was der oberste Finanzbeamte da empfiehlt, kann mit der Reform der Erbschaftsteuer auch unter Privatleuten schnell Schule machen. Grund: Mit der Annahme an Kindes Statt, wie Adoptionen im Amtsdeutsch heißen, winken nicht nur neue Familienbande, sondern auch ein enormer Steuervorteil: Freibeträge vervielfachen sich, gleichzeitig sinken die Steuersätze.

Trend zur Adoption

„Mit der Reform werden Erwachsenenadoptionen zunehmen", prophezeit Michael Weispfenning, Fachanwalt für Familienrecht in der Juristenvereinigung Dansef aus Nürnberg. „Sie lohnt sich für alle, die Vermögenswerte jenseits der Freibeträge bekommen sollen." Beispiel: Freund der Familie. Adoptiert ihn der Erblasser vor Inkrafttreten der Reform, könnte er statt 5200 Euro Vermögen im Wert von 205 000 Euro steuerfrei erhalten. Geht die Adoption erst durch, wenn die neuen Steuerfreibeträge gelten, verschaffen die neuen Familienbande sogar 400 000 Euro pro Elternteil statt 20 000 Euro steuerfrei.


Für Schwiegerkinder ist die Adoption besonders interessant. „Bei geschickter Gestaltung sind damit Vermögenswerte bis zu 1,6 Millionen Euro übertragbar - ohne dass der Fiskus zugreifen kann", sagt Rechtsanwalt Lutz Förster aus Brühl, der viele Mittelständler berät. Er weiß, dass vor allem Unternehmer von diesem Mittel Gebrauch machen, um Steuern zu sparen. „Es wird zu einer Renaissance der Adoption kommen." Denn auch für Neffen, Nichten und Enkel kann sich eine Adoption lohnen - wenn sie die Spielregeln einhalten.

Jahreswechsel

Was sich für Steuerzahler ändert

Jahreswechsel

Was sich für

Steuerzahler ändert

Ab 2008 gelten neue Steuerregeln. Ob Dienstreisen, Erbschaften, Kinderbetreuung oder Immobiliengeschenke - auf Verbraucher kommt einiges zu.  Steuern  2008 bringt neue SteuerregelnDie gute Nachricht vorweg: Den großen Steuerknaller zum Jahresanfang wird es nicht geben. Der Bundesfinanzminister hat aber dennoch zahlreiche Regelungen auf den Weg gebracht, die Arbeitnehmer, Selbstständige, Familien und Anleger treffen. die wichtigsten Änderungen.

 

Neue Steuernummer: Das beschlossene elektronische Lohnsteuerverfahren kommt zwar erst 2011 und ersetzt die Lohnsteuerkarte aus Papier. Die Vorbereitungen laufen aber bereits auf Hochtouren. Im Laufe des Jahres bekommt jeder - vom Baby bis zum Greis - eine eigene elfstellige Nummer. Kritiker sehen darin ein weiteren Schritt zum Gläsernen Bürger.

 

Weniger Belege: Das Finanzamt will ab 2008 weniger Papiere sehen. Das gilt bei Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienste, die bereits seit 2006 bis zu 20 Prozent absetzbar sind. Nur wenn das Finanzamt die Originale anfordert, müssen Auftraggeber Rechnung und Überweisungsbeleg einsenden. Weiterer Vorteil: Ab 2008 können Ferienhausbesitzer Reparaturen und Wartungsarbeiten im EU-Ausland absetzen. Das war bislang nur in inländischen Haushalten möglich.


Weniger Steuertricks: Ab 2008 weht findigen Steuerzahlern, die mithilfe von Rechtsanwälten und Steuerberatern clevere Gestaltungstricks nutzen, ein stärkerer Wind entgegen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde auch eine Norm zum Gestaltungsmissbrauch verschärft. Der Finanzbeamte darf ab 2008 gewünschte Steuervorteile ablehnen, wenn ihm die zugrunde liegende Konstruktion außergewöhnlich scheint. Um den Trick dennoch durchzusetzen, muss der Steuerzahler beweisen, dass er andere als rein steuerliche Motive hatte.

Für Arbeitnehmer und Selbstständige

Arbeitnehmer
Für Berufstätige ändert sich vor allem der Gehaltszettel für Januar, für viele weist er dank niedrigerer Abzüge bei der Arbeitslosenversicherung etwas mehr Netto aus.

Daneben gelten auch neue Regeln bei der Reisekostenabrechnung. Akzeptierte das Finanzamt bislang Übernachtungspauschalen, zählt künftig nur die Originalquittung fürs Hotel. Die bisherigen Pauschbeträge bei Auslandsreisen fallen weg.
So viel können Pendler absetzen Bei den Fahrtkosten entfällt künftig die komplizierte Unterscheidung zwischen „Dienstreise", „Einsatzwechseltätigkeit" und „Fahrtätigkeit": In Zukunft können bei allen Auswärtstätigkeiten Fahrtkosten mit je 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden - und zwar ab dem ersten Kilometer und sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt.

Davon zu unterscheiden ist die Pendlerpauschalen-Regelung: Hier bleibt es bei der Kürzung von 2007. Erst ab dem 21. Kilometer wirkt sich die Entfernung zwischen Job und Wohnung aus. 

 

 Selbstständige
Ab 2008 gelten neue Abschreibungsregeln für Freiberufler, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit selbstständigem Nebenjob: Konnten sie bislang Drucker, Schreibtisch oder Diktiergerät bis zu einer Höhe von 410 Euro (487,90 Euro inkl. MwSt.) auf einen Schlag von der Steuer absetzen, gilt ab Januar ein geringerer Betrag. Maximal 150 Euro sind dann als „GWG" (Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter) absetzbar.

Für teurere Gegenstände bis 1000 Euro wird ab 2008 ein neuer Sammelposten eingeführt, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Beispiel: Ein Drucker, der 200 Euro kostet, kann nicht auf einmal abgesetzt werden, sondern nur in 20-Prozent-Schritten auf fünf Jahre.Die neue Regelung lohnt sich etwa bei Büromöbeln, die bislang über 13 Jahre lang abzuschreiben sind - nicht aber bei PCs, für die bisher die kurze dreijährige Dauer galt. Bei Gegenständen über 1000 Euro bleibt alles beim Alten.

Ab 2008 gilt die „Reichensteuer" auch für Unternehmer. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei Singles über 250 000 Euro (Ehepaare: 500 000 Euro), werden für jeden darüber liegenden Euro 45 statt mit 42 Prozent Steuern fällig.

Für Erben

Erbschaftsteuer: Voraussichtlich im Frühjahr, spätestens zur Jahresmitte 2008 gelten neue Steuerregeln für Erbschaften und Schenkungen. Der aktuelle Regierungsentwurf ist zwar noch nicht durch den Bundestag, doch die geplanten Neuregelungen zwingen Erben und Erblasser zur Planung.

Höhere Steuerbelastungen treffen vor allem Erben von Immobilienvermögen, soweit dessen Wert über den Freibeträgen liegt. Auch wer größere Summen an entfernte Verwandte übertragen will, sollte sich beraten lassen.

 

Nachteil bei Immobilienübertragungen zu Lebzeiten
Ein weiterer Punkt trifft Eltern, die ihre Immobilie an die Kinder gegen Zahlung einer Rente übergeben wollen. Kinder konnten die Zahlungen steuerlich absetzen. Der bislang gewährte Steuertrick unter Angehörigen gilt ab 2008 nur noch bei Betriebsvermögen vorbehalten.

Für Anleger

Die Abgeltungsteuer trifft Anleger zwar erst ab 2009, doch die 25-prozentige Pauschalsteuer auf Spekulationsgewinne und Erträge wirft ihre Schatten voraus. Beispiel Zertifikate: Hier greifen die neuen Steuerregeln früher. Kursgewinne bleiben bei neu erworbenen Papieren steuerfrei, wenn sie nach dem 14. März 2007 gekauft wurden, mindestens ein Jahr im Besitz waren und bis zum 1. Juli 2009 verkauft werden. Wer vor dem 14. März 2007 Zertifikate erworben hat, kann nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist die Gewinne steuerfrei einstreichen.

 

 ZUR ABGELTUNGSTEUER Auch das Steuerschlupfloch für Reiche wurde geschlossen. Für Millionärsfonds gilt die Abgeltungsteuer nun schon ab Freitag, den 9. November 2007 und nicht erst ab dem 31. Dezember 2008.  

Für Senioren, Studenten und Geringverdiener

Steuerneulinge und Studenten
Wer bislang Steuern gezahlt, aber keine Steuererklärung abgegeben hatte, musste sich sputen. Nur zwei Jahre lang ließen sich bisher zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückfordern. Diese Zweijahresfrist fällt ab 2008 (Fachbegriff: Antragsveranlagung) weg. Das lohnt sich vor allem für Studenten, die neben dem Studium gejobbt haben. Experten raten, auch für bis zu sieben zurückliegende Jahre Steuererklärungen einzureichen.

 

Neu-Rentner
Wer 2008 in den Ruhestand geht, muss fortan 56 Prozent der gesetzlichen Rente mit dem Fiskus teilen. Das regelt das Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 das staatliche Ruhestandsgeld nach und nach steuerpflichtig stellt. Ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt von der Höhe der Rente und Zusatzeinkünfte ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 7664 Euro (Verheiratete das Doppelte), sind keine Steuern fällig.

Frührentner
Ab 2008 können alle, die vor dem 65. Geburtstag in Rente gegangen sind, etwas mehr hinzuverdienen. Weil die maßgebliche Bezugsgröße von 2450 auf 2485 Euro steigt, können sie fortan 355 Euro nebenbei verdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird. Die Regelung betrifft nur Frührentner. Wer erst mit 65 oder später in Rente geht, kann ohne Limit neben der Rente Einkünfte haben. Details gibt es bei den Rentenkassen.

Bezieher von Lohnersatzleistungen
Die Behörden müssen ab dem kommenden Jahr melden, wer Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erhalten hat. Liegen diese Leistungen über 410 Euro im Jahr, muss der Steuerzahler eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Eltern
Geringverdiener, die bislang neben dem Kindergeld auch den längstens für drei Jahre gezahlten Kinderzuschlag in Anspruch genommen haben, können sich freuen: Ab 2008 wird der Zuschlag unbefristet gezahlt. Die Finanzspritze beträgt 140 Euro im Monat. Beanspruchen können ihn Eltern und Alleinerziehende, deren monatliches Einkommen zwar ihr Existenzminimum, nicht aber das der Kinder deckt.