Steuern Tricks,Tipps 2009!! Jahressteuergesetz 2009 Steuererklärung Abgeltungsteuer Lohnsteuer Abschreibung Erbschaftsteuer Steuertrick beim Elterngeld Vereinsmitg. Steuernsparen Welche Steuerklasse
Jahressteuergesetz 2009 Steuererklärung Abgeltungsteuer Lohnsteuer Abschreibung Erbschaftsteuer Steuertrick beim Elterngeld Vereinsmitg. Steuernsparen Welche Steuerklasse
Ratgeber / Tipps Privatehaftpflichtversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung Wohngebaeudeversicherung Kfz Versicherung Rechtschutzversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Krankenversicherung Versicherungs-Vergleich Riester Versicherung Tiere
Privatehaftpflichtversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung Wohngebaeudeversicherung Kfz Versicherung Rechtschutzversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Krankenversicherung Versicherungs-Vergleich Riester Versicherung Tiere
Riester Versicherung Tiere
Tipps & Vergleiche Renditekiller-Anlagenkosten Alternative Geldanlagen
Renditekiller-Anlagenkosten Alternative Geldanlagen
Apotheken Druckerpatronen 96% billiger Kostenlose Studentencard Umzug 40% sparen Telefokosten Markenartikel Billig Einkaufen
Druckerpatronen 96% billiger Kostenlose Studentencard Umzug 40% sparen Telefokosten Markenartikel Billig Einkaufen
Tipps & Info Kredite von Privat Bankkonto auch bei schlechter Schufa freier Kredit
Kredite von Privat Bankkonto auch bei schlechter Schufa freier Kredit
Tipps & Informationen Baufinanzierung Denkmalimmobilie Denkmal Überprüfung Immobilie und Inflation
Baufinanzierung Denkmalimmobilie Denkmal Überprüfung Immobilie und Inflation
Denkmal Überprüfung Immobilie und Inflation
Ihre Steuererklärung für 2008/2009

Alle sieben Sachen beisammen? Das braucht man für die Steuererklärung!

Egal ob man die grün-grauen Formulare vom Finanzamt per Hand ausfüllt, sich in eines der zahlreichen Steuerprogramme für den PC einarbeitet oder aber sich von einem Steuerberater helfen lässt, um eine lästige Arbeit kommt man in keinem der Fälle: Am Anfang steht der private Papierkrieg.

Bevor es ans Eingemachte geht, sollte man sich einen Nachmittag Zeit nehmen, und alle Papiere, Belege und Nachweise, die dasFinanzamt sehen will, zusammensuchen. Denn nichts ist lästiger, als mitten in der kniffligsten Arbeit dieseerneut unterbrechen zu müssen, um in den Unterlagen zu wühlen.

 

1. Lohnsteuerkarte
Die ausgefüllte Lohnsteuerkarte erhält man nach Ablauf des Kalenderjahres von Seinem Arbeitgeber. Darauf wird der den im gesamten Jahr gezahlten Bruttoarbeitslohn, die abgeführte Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Arbeitnehmer bescheinigt und welche Beträge für Renten-, Kranken- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt wurden. Desweiteren findet man auf der Lohnsteuerkarte Informationen über steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers. Vermerkt sind außerdem die Steuerklasse, Kinderfreibeträge und evetuelle Steuerfreibeträge. Ohne die ausgefüllte Lonsteuerkarte geht also nichts bei der Steuererklärung.

 

2. Steuerformulare vom Finanzamt
Auch die Steuerformularbögen sollten Sie schon parat haben, bevor es an die Arbeit geht. Man bekommt sie kostenlos bei jedem Finanzamt - dort hilft man sicher auch mit der Auswahl der richtigen Formulare. Die gute Nachricht: Steuerprogramme für den PC nehmen einen die Auswahl der richtigen Formulare ab, in dem sie den Nutzer durch ein "Interview" zu seinen persönlichen Verhältnissen führen.

 

 3. Belege

Waren die ersten beiden Punkte noch leichte Übungen, wird es jetzt happig: Alle Kosten, die in der Steuererklärung geltend gemacht werden, müssen dem Finanzamt glaubhaft gemacht, d.h. nachgewiesen werden. Das heisst sie benötigen für alle Ausgaben Quittungen und Belege. Dies betrifft bei den Werbungskosten zum Beispiel Kilometerabrechnung, Fahrtenbuch, Rechnungen zum Tanken, Reparaturen, auch Telefonrechnungen und evt. Aufstellungen zu den geführten Gesprächen oder Einzelverbindungsnachweise. Kinderbetreuungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Quittungen für gekauftes Arbeitsmaterial sind weitere Belege, die zusammengestellt werden sollten. Für eine doppelte Haushaltsführung können die Kosten für die Zweitwohnung und die Ausstattung anhand von Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und Kaufbelegen nachweisen. Bei Jobsuche und Jobwechsel kann man den Fiskus an den Bewerbungskosten (Porto, telefonate, Fotos, bewerbungsmappen, Kopien, Reisekosten) sowie an dem beruflich bedingten Umzug beteiligen. Achtung: Aufwendungen, die bereits von der Firma oder dem arbeitsamt erstattet wurden, müssen abgezogen werden. Machen Sie sich von allen Dokumenten Kopien - nur die bekommt das Finanzamt.

 

4. Kontoauszüge und Eigenbelege
Alles, was sich nicht mittels Kaufquittungen und Rechnungen nachweien lässt, ist noch nicht verloren. So kann man viele Ausgaben auch mittel einer Kopie des betreffenden Kontoauszugs nachweisen, bei Spenden eine gängige Prozedur. Wenn gar nichts geht, hilft eventuell ein sogenannter "Eigenbeleg". So kann man zum Beispiel von einem gekauften Fachbuch das Cover kopieren und Kaufpreis- und -tag zusätzlich notieren. Derartige Eigenbelege erkennt das Finanzamt auch an.

 

5. Private Versicherungen
Auch die Versicherungsunterlagen sollten nach steuerrelevanten Verträgen durchforstet werden: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, private Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht zählen zu den
begrenzt abziehbaren Sonderausgaben, die im Mantelbogen eingetragen werden. Versicherungsbeiträge senken weiter

 

6. Krankheitskosten
Ein besonderes Augenmerk sollte man auf die Kosten legen, die im Zusammenhang mit Krankheiten entstanden sind. Denn diese zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen und können, falls sie den Betrag der "zumutbaren Eigenbelöastungen" überschreiten, bei der Stuererklärung angegeben werden. Zu den Krankheitskosten zählen zum Beispiel Zuzahlungen und Selbstbehalte, Praxisgebühr, Kosten für den Krankenhausaufenthalt, Fahrten zur Behandlung, Brillen und Zahnersatz. Für diese Posten gilt wie oben: Rechnungen und Quittungen sammeln.

 

 
Pendlerpauschale

Nach dem Urteil kann für die Wege zur Arbeit die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, wieder ab dem ersten Kilometer angesetzt werden. Die Streichung der ersten 20 km ist damit für die Jahre ab 2007 weggefallen.

Pro Entfernungskilometer können 30 Cent als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920 Euro überschritten

Kindergeld

Auch am Kindergeld hat man sich vergriffen: Ab 2007 wird es nur noch bis zum 25. Lebensjahr des Sprösslings gezahlt. Dabei gilt eine Übergangsregelung: Ist das Kind im Jahr 2007 26 Jahre oder 27 Jahre alt geworden, gilt weiter die Altersgrenze von 27 Jahren. Wenn das Kind im Jahr 2007 25 Jahre alt geworden ist, dann bekommen die Eltern Kindergeld bis zum 26. Geburtstag.

 

Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer und alle damit verbundenen Ausgaben werden in der Steuererklärung nur anerkannt, wenn es Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit (bei Selbständigen) ist. So gehen zum Beispiel Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, die zum Teil in den Räumen des Arbeitgebers tätig sind, ab sofort leer aus.

 

Sparfreibetrag

Drastisch gekürzt wurde auch der Sparerfreibetrag zur Freistellung von Kapitalerträgen: Von 1370 Euro auf 750 Euro bei Ledigen und von 2740 auf 1500 Euro bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden. Zinsen, die über diesen Betrag anfallen, werden mit versteuert.

 

Spenden

Spenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke wird etwas einfacher: Bisher konnten maximal 10 Prozent der Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Grenze stieg auf 20 Prozent. Außerdem - für Otto Normalbürger - eher zutreffend: Für Spenden bis z einer Höchstgrenze von 200 Euro reicht künftig der Kontoauszug und der Überweisungsschein als Beleg.

 

Eherenamtliche Tätigkeit

Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, werden mit höheren Steuerfreibeträgen entlastet. So wurde die Übungsleiterpauschale für nebenberuflich tätige Trainer, Ausbilder, Dozenten oder Erzieher von 1848 Euro auf 2100 Euro jährlich angehoben.

Und wer mindestens 20 Stunden monatlich ehrenamtlich im gemeinnützigen Bereich tätig ist, darf demnächst 300 Euro pro Jahr direkt von seiner Steuerschuld abziehen.

 

Weniger Belege

Der Fiskus verlangt ab diesem Jahr weniger Belege: Für viele Steuerzahler fällt im neuen Jahr weniger Papierkram bei der Steuererklärung an. Denn vom Jahr 2008 an werden für viele Vergünstigungen keine Belege mehr gefordert. So müssen etwa keine Zahlungsnachweise bei haushaltsnahen Dienstleistungen mehr beigefügt werden. Auch Handwerkerrechnungen oder Belege für Ausgaben der Kinderbetreuung sind nicht mehr gefordert. Die Belege sollten aber unbedingt weiter gesammelt werden. Denn wenn das Finanzamt nachfragt, müssen sie vorgelegt werden.

 

Abgabefristen

Die Abgabefrist für freiwillige Steuererklärungen wurde von zwei auf vier Jahre verlängert. Dadurch können Sie bis Ende 2008 eine Veranlagung für 2004 beantragen. Erfolgsaussichten bestehen aber nur dann, wenn dieser Antrag nicht bereits vor der Gesetzesänderung abgelehnt wurde. Durch die Verlängerung der Abgabefrist lebt zwar die Abgabefrist für die Steuererklärung 2004 wieder auf. Doch wessen Antrag auf Veranlagung bereits einmal abgelehnt wurde hat Pech. Das Finanzamt darf seine Erklärung auch jetzt nicht bearbeiten.

 

Sie möchten gerne erfahren ob Sie noch Ihre Steuern senken, Steuern sparen und jeden Monat dadurch  mehr Netto zu Verfügung haben. Kostenlose Überprüfung,hier klicken.

 

Gehen Sie auf Nummer sicher! Über 2.500 rechtlich sichere Briefe und Verträge 

Über 2.500 Vorlagen sofort zum Download!
Vorlagen.de bietet eine umfangreiche Auswahl an mustergültigen Vorlagen, von Fachautoren erstellt, für den geschäftlichen und privaten Bedarf sofort zum Download. Verträge, Musterschreiben, Bewerbungen, Arbeitszeugnisse, Businesspläne u.s.w.

 

Sie benötigen eine schnelle und kostengünstige Rechtsberatung

Online-Rechtsberatung beim Marktführer
Rechtsberatung erwünscht? Hier sind Sie richtig. janolaw.de ist "justitias digitaler Pionier" (Financial Times Deutschland) und Marktführer in Online-Rechtsdienstleistungen (Reichweite nach IVW, Stand: 04/05).

 

Überprüfen  Sie ob Sie noch Ihre Strom und Gaspreise erheblich senken können.

Über 8000 Stromatarife im Vergleich
Kostenlos Stromtarife vergleichen & online wechseln