Wohn-Riester rächt sich im AlterDie Regierungspläne zur Eigenheimrente verbessern das Riester-Programm. Doch wer seine Ersparnisse aus der geförderten Altersvorsorge für den Hausbau nutzt, zahlt Jahre später als Rentner hohe Steuern.
Wohn-Riester kommt im Sommer Seit Sommer 2008 können die Sparer das Kapital aus ihren Riester-Verträgen flexibler als derzeit zur Immobilienfinanzierung nutzen. Doch beim sogenannten Wohn-Riester bleiben Haken. Die verabschiedeten Pläne der Großen Koalition zur Eigenheimrente sehen zwar Verbesserungen im Vergleich zur ersten Version vor, auf die sich Union und SPD im November geeinigt hatten. Das fehlende Sparvolumen sowie hohe Steuerlasten im Alter locken trotzdem kaum zum Hauserwerb mit Riester-Geld. Riester-Rente ein großer Erfolg Die 2002 eingeführte Riester-Rente ist ohne Frage ein Erfolg: Inzwischen wurden etwa elf Millionen solcher Verträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge abgeschlossen. In jedem Vertrag liegen im Schnitt allerdings nur rund 2000 Euro. Bestenfalls ließen sich bislang 6500 Euro ansparen - keine Summe, die für den Hausbau relevant erscheint. Erst seit diesem Jahr können bis zu 2100 Euro jährlich in die Riester-Verträge gespart werden. Das lohnt sich meist, weil über Grund- und Kinderzulagen oft nur geringe eigene Beiträge notwendig sind. Das sorgt für Renditen, mit denen viele andere Altersvorsorgeprodukte nicht mithalten können. Das Geld kann in Fonds-, Banksparpläne oder Rentenversicherungen fließen und mehrt sich ohne Steuerlast mit Zinseszins bis zum 60. Geburtstag. Dann gibt es eine lebenslange Rente aufs Konto. Der Fiskus greift erst bei Auszahlung mit der individuellen Progression zu. Maximal 30 Prozent des Kapitals darf sich der Sparer bei Rentenbeginn sofort auszahlen lassen. Riester-Ersparnisse können vollständig für Hauskauf genutzt werden Beim Wohn-Riester kann die angesparte Summe schon vor dem 60. Geburtstag komplett entnommen und für Wohneigentum oder Anteile an einem Altersheim genutzt werden. Die Zulagen bleiben erhalten, Steuer fällt erst einmal nicht an. Der Entnahmebetrag wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto festgehalten und jährlich mit zwei Prozent aufgezinst. Tilgen muss der Sparer nicht, das Geld hilft also wirklich bei der Investition. Er kann seinen leeren Vertrag wieder auffüllen und kassiert dafür sogar erneut Zulagen. Neue Regelung mit mehr Flexibilität Eine ähnliche Regelung gibt es derzeit schon, nur muss der Sparer mindestens 10.000 Euro entnehmen und anschließend zügig wieder zurück überweisen. Die neuen Regeln erlauben deutlich mehr Flexibilität. Doch im Alter wendet sich das Blatt, das fiktive Wohnförderkonto wird nämlich zur Steuerkeule. Auf diesem Konto müssen die Anbieter über die Jahre verzinst die damals entnommenen Beträge und die anschließenden Sparleistungen aufsummieren. Hierauf greift der Fiskus ab dem 62. Geburtstag zu. Der Kontensaldo wird durch 23 dividiert, der Sparer muss den anteiligen Betrag jährlich bis zum Alter von 85 als Einnahme versteuern. Bei einem 30-Jährigen, der über Riester-Mittel ein Haus kauft, wartet der Fiskus also 32 Jahre und hält dann viele Jahre lang die Hand auf. "Unnötige Bürokratie pur", kritisiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sofortrabatt von 30 Prozent Es geht aber auch günstiger. Zahlt der Sparer die Steuer auf einen Schlag, gibt es einen Sofortrabatt von 30 Prozent. Das Wohnförderkonto gilt dann mit 70 Prozent als steuerpflichtige Einnahme. Da es hierdurch jedoch zu einem Progressionssprung kommt und der höhere Steuersatz auch auf das übrige Einkommen wirkt, ist ein Großteil der Ersparnis selbst bei Geringverdienern wieder weg. "Diese Besteuerung fiktiver Wohnförderkonten schreckt Verbraucher ab", bemängelt der Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken. Erben müssen offene Forderungen begleichen Das Gesetz hält Sanktionen bereit. Verstirbt der Sparer vor 85 Jahren, müssen seine Erben die noch offene Forderung des Fiskus sofort begleichen. Wird das mit Riester erworbene Haus vor Ablauf von 20 Jahren vermietet, kommt es genauso zur Nachversteuerung wie beim Verkauf, wenn der Erlös nicht postwendend in ein neues Eigenheim fließt. "Wohn-Riester reizt Hauskäufer kurzfristig zum Konsum des Sparvermögens fürs private Wohnen und kann zum Ausbluten der Altersvorsorge führen", befürchtet der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Die Rechnung vom Fiskus kommt erst viel später. Statt im Alter langfristig Riester-Rente aufs Konto fließen Steuerbeträge ab. Auch Bausparverträge mit Riester-Zulagen Die Riester-Pläne beinhalten weitere Neuerungen. Wohnungsbauprämie gibt es bei ab 2009 abgeschlossenen Bausparverträgen nur noch, wenn die Sparsumme in Wohnimmobilien fließt. Es entfällt damit die derzeit erlaubte Option, das Geld nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist für andere Zwecke zu verwenden, etwa für das neue Auto. Als Ausgleich kommen die Bausparkassen mit in den Kreis der Riester-Anbieter. Sie dürfen tilgungsfreie Darlehens- mit Bausparverträgen kombinieren. Auf die Bausparbeiträge gibt es dann Riester-Zulagen. Trotz Riester-Rente keinen Euro zusätzlichBislang galt die Riester-Rente als probates Mittel, um die spärliche staatliche Rente im Alter aufzubessern. Laut einem Bericht des ARD-Magazins Monitor dürften viele Geringverdiener trotz Riester im Alter keinen Cent zusätzlich erhalten. Der Grund: Viele Renten könnten künftig unterhalb der Grundsicherung liegen. Doch in diesem Fall wird die Rente mit den Zusatzeinkommen aus der Riesterrente verrechnet. Millionen Riester-Forderungen könnten sich in Luft auflösen Das Magazin beruft sich auf interne Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Diese hatte berechnet, dass selbst ein Durchschnittsverdiener, der 32 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, im Jahr 2030 voraussichtlich keinen Nutzen von Riester haben wird. Das Fazit des internen Papiers: "Je weniger Beitragsjahre ein Versicherter hat und je geringer in dieser Zeit seine Beiträge sind, desto weniger lohnt sich Riester." Der Renten-Experte und langjährige Regierungsberater Winfried Schmähl warnt, dass davon keineswegs nur heutige Hartz-IV-Empfänger betroffen seien. "Millionen" müssten damit rechnen, "dass sich ihre Riester-Förderung gewissermaßen in Luft auflöst". Habe ich die Möglichkeit aus Steuereinsparungen meine Zusatzrente zu finanzieren? Hier klicken
Grundsicherung wird mit Riester verrechnet Schuld sei das seit Jahren sinkende Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und eine gesetzliche Regelung, die bislang selbst Experten kaum bekannt ist: Die Anrechnung der Riester-Ersparnis auf die Grundsicherung. Davon betroffen ist jeder, der im Alter so wenig hat, dass er auf Grundsicherung angewiesen ist - so heißt die Sozialhilfe im Alter. In die Berechnung der Grundsicherung fließt aber auch die private Riester-Vorsorge ein. So wie bei anderen staatlichen Leistungen üblich, wird dann genau um den Betrag der angesparten Riester-Rente gekürzt. Rentenexperte Bert Rürup fordert daher eine Änderung der Gesetzeslage. Wer riestert, müsse das Geld später tatsächlich zusätzlich in der Tasche haben.
Viele Banken verschweigen Probleme mit Grundsicherung
Laut Monitor klären viele Banken, Sparkassen und Versicherungen die Versicherten über diesen Sachverhalt selbst auf Nachfrage nicht auf. Die BW Bank (Landesbank Baden-Württemberg) rechtfertigte dies gegenüber dem ARD-Magazin damit, "Beratungen zur Gesamtthematik, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 1 und 2, Grundsicherung" seien ihr "per Gesetz nicht erlaubt". Den "allgemeinen Hinweis zu Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Grundsicherung" wolle man aber "zukünftig deutlicher herausstellen".
Rürup warnt vor zunehmender Altersarmut Der Wirtschaftsexperte Bert Rürup rechnet damit, dass es künftig vielen Älteren deutlich schlechter gehen wird als heute. "Unter den gegenwärtigen Bedingungen werden die Armutsrisiken im Alter zunehmen", sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dem Magazin Der Spiegel. Altersarmut werde "in spätestens 15 Jahren relevant werden", sagte er. "Die Politik sollte deshalb rasch reagieren, um dieses Problem zu entschärfen. Staatlicher Zuschuss gefordert Rürup hatte vergangene Woche vorgeschlagen, die Altersbezüge speziell für schlecht bezahlte Arbeitnehmer per staatlichem Zuschuss zu erhöhen. Wer 35 Jahre lang Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt habe, solle im Alter eine Rente erhalten, die "geringfügig über dem Niveau der Grundsicherung" von etwa 660 Euro liege. Niedrigere Rentenansprüche sollten aus Steuermitteln aufgestockt werden. Eine Sprecherin des zuständigen Bundesarbeitsministeriums hatte gesagt, eine solche staatliche Mindestrente sei derzeit kein Thema. Sozialpolitiker der beiden Regierungsfraktionen hatten dagegen grundsätzlich Unterstützung signalisiert.
Arbeitnehmer per staatlichem Zuschuss zu erhöhen. Wer 35 Jahre lang Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt habe, solle im Alter eine Rente erhalten, die "geringfügig über dem Niveau der Grundsicherung" von etwa 660 Euro liege. Niedrigere Rentenansprüche sollten aus Steuermitteln aufgestockt werden. Eine Sprecherin des zuständigen Bundesarbeitsministeriums hatte gesagt, eine solche staatliche Mindestrente sei derzeit kein Thema. Sozialpolitiker der beiden Regierungsfraktionen hatten dagegen grundsätzlich Unterstützung signalisiert.
OECD warnt vor zunehmender Altersarmut in DeutschlandBerlin (dpa) - Das Deutsche Rentensystem ist nach Ansicht der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht ausreichend gegen Altersarmut gewappnet. Zur Zeit sei die Lage noch solide, sagte OECD-Rentenexpertin Monika Queisser der «Frankfurter Rundschau» (Samstag). Weniger gut stehe es jedoch in der Zukunft um die Versorgung von Geringverdienern sowie der zunehmenden Zahl von Menschen, die nicht durchgehend Rentenbeiträge gezahlt hätte Heute sei die Armutsquote von Ruheständlern zwar noch vergleichsweise niedrig; dies werde sich jedoch in 30 bis 40 Jahren ändern. «Darüber macht sich die OECD Sorgen», sagte Queisser. Für diese Gruppe fehle «in Deutschland eine automatische Altersabsicherung». Der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet in den nächsten Jahren eine gewaltige Zunahme der Altersarmut in Deutschland. «Gerade vor dem Hintergrund sinkender gesetzlicher Rentenniveaus müssen wir davon ausgehen, dass es in Deutschland im Jahr 2020/2030 eine Altersarmut von zehn Prozent oder mehr geben wird», sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der «Berliner Zeitung». Derzeit liege der Anteil der Menschen, die im Rentenalter von Grundsicherung lebten müssen, bei rund 2,5 Prozent. «Der generelle Trend ist nicht aufzuhalten», sagte Schneider. Er könnte allenfalls in seiner Intensität gemildert werden. «Die Renteneinkommen sind nun einmal das Resultat des Erwerbslebens. Und wenn die Erwerbsleben zunehmend Lücken und karge Jahre aufweisen, dann schlägt sich das bei der Altersabsicherung nieder.» Allerdings könne gegengesteuert werden, in dem auf kleine Renten, auf Riester- Renten und andere Einkünfte ausreichende Freibeträge bei der Grundsicherung eingeräumt werden. Die OECD-Rentenexpertin Queisser empfiehlt der Bundesregierung, sich am Vorbild der Schweiz zu orientieren. Das eidgenössische Drei- Säulen-Modell von staatlicher Sockelrente sowie einer Pflicht zur zusätzlichen betrieblichen und privaten Altersvorsorge habe den Vorteil, dass es alle Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit einbeziehe und die Abhängigkeit von sozialpflichtiger Beschäftigung vermindert werde. Aus Gründen des Eigentumsschutzes müsse der Systemwechsel jedoch in einem gleitenden Übergang von 30 bis 40 Jahren vollzogen werden, sagte die OECD- Expertin. Die OECD hatte schon Mitte 2007 vor zunehmender Altersarmut in Deutschland gewarnt. Deutschland liege bei den Renten für Geringverdiener unter den 30 OECD-Ländern an letzter Stelle, hieß es in der im Juni 2007 veröffentlichten OECD-Vergleichsstudie. «Deutschland sollte der Rentenentwicklung für Geringverdiener besondere Aufmerksamkeit schenken und einem Anstieg der Altersarmut vorbeugen.» Dazu müsse die private Zusatzvorsorge ausgebaut werden. Queisser ist Co-Autorin der Studie. vom 19.01.2008 Wie kann ich vorbeugen? Altersvorsorge Kardinalfehler vermeidenDie Bundesbürger sparen fürs Alter nicht nur zu wenig, sondern auch falsch. Teil 1 der Serie: zehn Regeln, die jeder Anleger beherzigen sollte. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann das Leben im Alter genießenJeder zweite Deutsche beschäftigt sich nur am Rande oder gar nicht mit dem Thema Altersvorsorge. In der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen gilt das sogar für 66 Prozent - so das Ergebnis einer TNSInfratest-Studie im Auftrag des Versicherers Standard Life. Dabei sind sich alle Experten einig: Die gesetzliche Rente allein wird nicht mehr reichen, es droht eine massive Versorgungslücke.
Nur mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge kann der Lebensstandard im Alter gehalten werden. Doch wie sollen Vorsorgewillige vorgehen? Prüfen Sie ob Sie aus Steuereinsparungen Ihre Zusatzrente aufbauen können. Weiter  Was Geld in 30 Jahren wert ist
| Vermögen | Inflationsrate: 1 Prozent | Inflationsrate: 1,5 Prozent | Inflationsrate: 2 Prozent | Inflationsrate: 2,5 Prozent | | 1 000 000 | 741 923 | 639 762 | 552 071 | 476 743 | | 900 000 | 667 731 | 575 786 | 496 864 | 429 068 | | 800 000 | 593 538 | 511 810 | 441 657 | 381 394 | | 700 000 | 519 346 | 447 834 | 386 450 | 333 720 | | 600 000 | 445 154 | 383 857 | 331 243 | 286 046 | | Alle Angaben in Euro | | | | |
AltersvorsorgeInflation beachtenBei der Vorsorgeplanung oft vergessen: die Inflation. Die schleichende Geldentwertung führt dazu, dass heutige Sparer mit der nominal gleichen Summe zukünftig als Ruheständler weniger kaufen können, weil die Kaufkraft des Geldes nachlässt oder, schlicht ausgedrückt, das Leben teurer wird.
Auch wenn die fürs Alter angesparten Summen im Prinzip recht stattlich klingen, die Inflation kann zusätzliche Lücken reißen. Diese Lücken sind rechtzeitig abzudecken. Riester - Rürup - oder Betriebsrente

Was sich ab 2008 alles gändert hat Höhere Zulagen, Freibeträge und Beiträge Für alle, die Geld in einen Riester-Vertrag, eine Rürup- oder Betriebsrente investieren, ändern sich 2008 die Regeln. Staat zahlt höhere Zulagen Riester-Rente Zum Jahreswechsel erhöhen sich die Zulagen, die der Staat für einen Riester-Vertrag spendiert. Bislang erhält jeder der rund neun Millionen Riester-Sparer 114 Euro im Jahr, ab Januar erhöht sich die Förderung auf 154 Euro. Auch die Kinderzulage steigt nach dem Neujahrstag: pro Kind vom 138 auf 185 Euro. Kündigt sich 2008 Nachwuchs an, honoriert der Staat den Familienzuwachs mit 300 Euro. Zusätzlich gewährt er einen Steuervorteil für gezahlte Beiträge: Ab 2008 sind maximal 2100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar (bislang 1575 Euro). Ist die errechnete Steuerersparnis höher als die Summe der Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.
Anleger verschenken Millionen In den Genuss der höheren Förderung kommt jedoch nur, wer mehr fürs Alter zurücklegt. Ab 2008 steigt auch der Mindestbeitrag: Bislang müssen Sparer mindestens drei Prozent der im Vorjahr erzielten Einkünfte anlegen - ab 2008 mindestens vier Prozent. Sparer sollten ihre Einzahlungen rechtzeitig anpassen. „Wer den Mindesteigenbeitrag nur teilweise zahlt, bekommt die Zulagen entsprechend dem Verhältnis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag gekürzt", warnen Experten des Bankenverbands. Bringe der Vorsorgesparer etwa nur 75 Prozent des Mindesteigenbeitrags auf, erhalte er auch nur 75 Prozent der ihm zustehenden staatlichen Zulagen.
Rürup-Rente Wer mit einer Rürup-Police fürs Alter vorsorgt, kann ab 2008 höhere Beiträge von der Steuer absetzen: 66 Prozent der Einzahlungen. Maximal 13 200 Euro erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben an (bei Verheirateten das Doppelte). Bislang lag der Höchstbetrag bei 12 800 Euro. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss sich allerdings die Beiträge anrechnen lassen. Betriebliche Altersvorsorge Kleiner Vorteil für Arbeitnehmer, die Teile des Gehalts in eine Betriebsrente stecken: Weil ab Januar die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt, können sie etwas mehr steuer- und sozialabgabenfrei ansparen. Der Betrag steigt von 2530 auf 2544 Euro im Jahr. Wichtiger ist: Der Vorteil abgabenfreier Beiträge bleibt auch nach 2008 erhalten. Der Singel „Ich habe noch nichts für die Rente getan" Iserlohn/NRW - Über seine Rente hat sich Peter Podworski (32) aus Iserlohn bisher kaum Gedanken gemacht - unternommen hat er in Sachen privater Altersvorsorge noch gar nichts! Der gelernte Industriemechaniker: „Ich genieße das Leben, gehe gern ins Café oder in den Freizeitpark. Und meine Hobbys Snowboarden und Windsurfen kosten ja auch ein paar Euro ..." Über seine Rente hat sich Peter Podworski (32) noch keine Gedanken gemacht Fürs dringend notwendige Sparen ist da nicht viel übrig! Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen machte für BILD den Finanz-Check: Einkommen Als kaufmännischer Angestellter in der Immobilienbranche liegt das Einkommen bei 1750 Euro brutto (1150 Euro netto). Davon müssen 490 Euro Warmmiete für die 64-qm-Wohnung bezahlt werden. Staatliche Rente Laut Renteninformation kann Peter Podworski im Alter von 67 Jahren nur mit 620 Euro Rente im Monat rechnen, sofern es bis dahin regelmäßige Rentenanpassungen von 1 % im Jahr gibt. Wunsch-Rente Podworski: „Als Existenzminimum bräuchte ich später 900 Euro, um über die Runden zu kommen. Den Traum, mir eine Immobilie zu leisten, habe ich erst mal aufgegeben, weil ich ohnehin nicht so viel Kredit bekomme." Das rät der Geld-Experte: „Unbedingt die staatliche Förderung der Riester-Rente nutzen! Um 154 Euro Zulage im Jahr zu kassieren, müssen vier Prozent des Bruttoeinkommens selber angespart werden - in diesem Fall 57,17 Euro im Monat. Das bringt knapp 220 Euro Zusatzrente, die bis zum 85. Lebensjahr auf 380 Euro ansteigt." - So lesen Sie die Tabelle:
Die Nettorente ist der Betrag, der nach Steuern und Sozialabgaben überwiesen wird. Sie erscheint hoch, weil die Rente laut Prognose weiter steigt. Aber: Sie hat weniger Kaufkraft als heute. - Der „Versorgungsbedarf" bezieht sich auf Rentner, die 80 % vom letzten Nettogehalt zur Verfügung haben möchten.
Rentenlücke: So viel Privatrente (z. B. Riester) wird zusätzlich benötigt.
Quelle: Finanztest; 45 Beitragsjahre; 0,75 % Rentenanstieg und 1,5 % Lohn- und Preisanstieg pro Jahr; konstante Steuer- und Abgabenbelastung. Riester-Rente - staatliche Zuschüsse und SteuervorteileFür die vom Staat gesondert zertifizierten und umfangreich geförderten Riester-Verträge gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Höhe in der Ansparphase von der Steuer absetzbar. Dafür unterliegen die späteren Auszahlungen in vollem Umfang dem Zugriff des Fiskus - zum persönlichen Steuersatz. Daran ändert auch die kommende Abgeltungsteuer nichts, denn Riester-Renten sind von ihr überhaupt nicht betroffen.
Einzahlungen: In der Ansparphase werden nicht nur keine Abgaben auf Wertsteigerungen fällig, sondern die Beiträge werden sogar noch bezuschusst. Dabei besteht die Riester-Förderung grundsätzlich aus zwei Teilen: Zum einen gibt es direkte Zulagen vom Staat, zum anderen können Riester-Sparer ihre gezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (s. Tabelle). Ist die Steuerersparnis höher als die erhaltenen Zulagen - was das Finanzamt automatisch prüft -, wird die Differenz zusätzlich erstattet.
Rentenzahlung: Die Riester-Renten sind voll steuerpflichtig zum individuellen Steuersatz. Das gilt auch für die mögliche Einmalauszahlung in Höhe von 30 Prozent des angesparten Guthabens. Um überhaupt gefördert zu werden, dürfen die Auszahlungen aber nicht vor dem 60. Lebensjahr des Sparers beginnen. Der Termin verschiebt sich für ab 2012 neu abgeschlossene Verträge auf das 62. Jahr. Seit 2008 müssen Sparer vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens - mindestens 60 Euro, maximal 2100 Euro - in ihren Riester-Vertrag einzahlen, um sich die vollen Zulagen zu sichern. Das sind 154 Euro für den Versicherten und 185 Euro zusätzlich je kindergeldberechtigtes Kind. Wird der Nachwuchs erst ab 2008 geboren, gibt es sogar 300 Euro. Wer weniger Eigenleistungen aufbringt, erhält auch nur entsprechend gekürzte Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge bis zu 2100 Euro steuerlich absetzbar. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulagen, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet. Insgesamt sind bei Riester-Verträgen so staatliche Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich. | Förderregeln | Ab 2008 (Beträge in Euro) | | Sonderausgabenabzug | bis zu 2100 | | Grundzulage | 154 | | Kinderzulage je Kind/ab 2008 geborene Kinder | 185/300 | | Mindesteigenbeitrag | 4 Prozent* | | höchstens | 2100** | | mindestens aber | 60 | | *des Vorjahreseinkommens abzügl. Zulage | **inklusive Zulagen | | Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
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