Pflegeversicherung wird teurer, mehr Geld für häusliche Betreuung
Das ändert sich:
Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,25 auf 1,95 %, Kinderlose zahlen sogar 2,2 %. Dafür verbessern sich u. a. die Leistungen für Demenzkranke. Statt bisher 460 Euro erhalten sie jetzt 2400 Euro im Jahr, um ihre Betreuung zu finanzieren. Das Geld wird auch gezahlt, wenn Betroffene nicht in Pflegestufe 1 fallen.
Ebenfalls steigen die Beträge für ambulante Sachleistungen (Pflegedienste) in den Pflegestufen.
In Stufe 1 steigt der monatliche Betrag von bisher 384 auf 420 Euro, in Stufe 2 von 921 auf 980 Euro und in Stufe 3 von 1432 auf 1470 Euro.
Jeweils 10 Euro monatlich mehr gibt es für Angehörige oder Bekannte, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen. In Pflegestufe 1 gibt es dann 215 Euro, in Stufe 2 steigt der Satz auf 420 Euro und in Stufe 3 auf 675 Euro.
Zudem haben Angehörige Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Pflegezeit mit Jobgarantie. Und im Notfall können sich Angehörige kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen lassen.
Achtung: Im ersten Fall muss die Firma, in der Sie arbeiten, mehr als 15 Beschäftigte haben.
Wen betrifft es?
Rund 50 Millionen Sozialversicherte, die in die Rentenkasse einzahlen. Zugute kommt die Reform vor allem Angehörigen, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen.
Wo kann ich mich informieren?
Wer nicht sicher ist, ob die Neuerungen für ihn gelten, kann sich beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel. 018 05/99 66 03 (Festpreis 14 Ct/Min; Mo. bis Do. von 8 bis 18 Uhr, Fr. von 8 bis 12 Uhr) informieren.
Volle Kostenkontrolle für Versicherungsverträge
Das ändert sich:
Versicherer müssen im Rahmen des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) jetzt ihre jährlichen Verwaltungs- und Abschlusskosten ausweisen.
Außerdem bekommen Kunden künftig ein sogenanntes Produktinformationsblatt ausgehändigt. Statt in klein gedrucktem Fachchinesisch, wird der Versicherte verständlich über alle wesentlichen Leistungen (u. a. versicherte Risiken) informiert.
Wen betrifft es?
Alle, die eine Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr haben. Die Regelungen gelten für Verträge, die in diesem Jahr neu abgeschlossen werden (für Altverträge ab 2009).
Was muss ich beachten?
Gucken Sie nach, ob ihr Anbieter die Angaben zu den Kosten verkompliziert oder versteckt hat! Denn: In welcher Form die Kosten ausgewiesen werden, bleibt dem Versicherer überlassen.
Kostenlose Hautkrebsvorsorge ab 35
Das ändert sich:
Die Kosten für die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung (Hautkrebs-Screening) werden ab sofort von den Krankenkassen übernommen, eine Praxisgebühr entfällt.
Wen betrifft es?
Jeder Kassenpatient ab 35 Jahre hat nun alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Untersuchung.
Was soll ich tun?
Nehmen Sie das Angebot in Anspruch!
Denn: Laut Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention erkranken jährlich rund 140 000 Deutsche neu an Hautkrebs.
Ein neuer Energieausweis hilft beim Sparen
Das ändert sich:
Jeder, der eine Immobilie vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis (gibt es als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) vorlegen.
Das gilt für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965. Für jüngere Objekte ist der Ausweis erst Anfang 2009 Pflicht.
Wen betrifft es?
Wohnungssuchende können anhand des Energieausweises beurteilen, wie gut die energetische Qualität (z. B. Isolierung, Dämmung) eines Hauses ist und somit den Energieverbrauch abschätzen.
Was muss ich beachten?
Lassen Sie sich, bevor Sie eine Wohnung mieten, den Bedarfsausweis zeigen! Er ist unabhängig vom individuellen Energieverbrauch und erfasst den Ist-Zustand des Gebäudes.
Anwälte bekommen Konkurrenz
Das ändert sich:
Das alte Rechtsberatungsgesetz wird vom neuen Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Das heißt: Künftig dürfen auch Nicht-Juristen (u. a. Architekten, Banken, Kfz-Werkstätten, Steuerberater) Kunden in rechtlichen Dingen unterstützen.
Voraussetzung: Die Beratung ist eine Nebentätigkeit und sie gehört zum jeweiligen Berufsbild.
Beispiel: Ein Architekt hilft beim Baurecht, der Diplom-Betriebswirt bei der Insolvenzberatung. Achtung: Es bleibt aber dabei, dass nur Rechtsanwälte umfassend rechtlich beraten dürfen.
Wen betrifft es?
Alle, die rechtlichen Rat benötigen.