Hier finden Sie Tipps und Informationen mit denen Sie im Jahr tausende von Euro sparen können.
Aber auch viele Informationen welche Rechte Sie als Steuerzahler und Verbraucher haben!
Steuererklärung 2009
Für viele Bürgerinnen und Bürger gehört die jährliche Steuererklärung zu den eher lästigen Notwendigkeiten. In diesem Jahr mag das Interesse daran aber wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale größer sein.
Nach dem Urteil kann für die Wege zur Arbeit die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, wieder ab dem ersten Kilometer angesetzt werden. Die Streichung der ersten 20 km ist damit für die Jahre ab 2007 weggefallen.
Pro Entfernungskilometer können 30 Cent als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920 Euro überschritten wird. Die Finanzverwaltung bemüht sich, Ihnen die mit der Steuererklärung verbundene Arbeit soweit wie möglich zu erleichtern.
Wie kann ich die Steuererklärung abgeben?
- Steuererklärung
Neben der Abgabe auf amtlichen Papiervordrucken besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung schnell und modern auf elektronischem Weg beim Finanzamt einzureichen. Hierfür steht Ihnen das kostenlose amtliche Steuererklärungsprogramm ElsterFormular oder eine Vielzahl kommerzieller Programme zur Verfügung.
Ganz ohne Papier kommt aus, wer die Steuererklärung mit elektronischer Authentifikation sicher an das Finanzamt übermittelt. Nach einer Registrierung im ElsterOnline-Portal stehen Ihnen in diesem Fall verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Hier findet sich für jeden die passende Lösung!
Alternativ können Sie auch auf das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung zurückgreifen.
Dort stehen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung interaktive Steuerformulare zum Herunterladen bereit. Diese können Sie entweder direkt am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken oder, etwas klassischer, nach dem Ausdruck per Hand ausfüllen.
Laut Bundesfinanzministerium zahlen die Bundesbürger jedes Jahr über 650 Millionen Euro zuviel an Steuern, weil die vorhandenen Steuergesetze nicht genutzt werden. Sparen Sie Steuern, senken Sie Ihre drückende Steuerlast, tretten Sie der stetigen Geldentwertung entgegen und verschliesen Sie nicht die Augen vor der unsicheren Rentensituation. Die Banken mit Ihrer maßlosen Gier und der Vernichtung hunderter von Milliarden haben die Lage noch verstärkt.
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Mit Freibeträgen das Gehalt steigern 2009
Die Meldebehörden versenden derzeit die Lohnsteuerkarten für 2009. Clevere Arbeitnehmer lassen sich Freibeträge eintragen und erhöhen so ihr Nettogehalt.
Wer plant, spart Steuern Sie sind wieder unterwegs - die Lohnsteuerkarten für 2009. Bevor Arbeitnehmer die Karte an den Chef weiterreichen, sollten sie prüfen, ob sich der Eintrag eines Freibetrags für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen lohnt. „So mindern Steuerzahler ihren monatlichen Lohnsteuerabzug und haben jeden Monat mehr Netto im Portemonnaie", erklärt Joachim Bernhart, Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins Hilo e.V. in München. Wer etwa am Jahresanfang einen Freibetrag von 6220 Euro eingetragen hat, kann sein monatliches Nettogehalt um 210 Euro aufbessern.
Beispielrechung Werbungskosten bis zu 920 Euro sind automatisch im Lohnsteuertarif berücksichtigt. Höhere Summen sind als Freibeträge auf der Steuerkarte eintragbar.
Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer hat ein monatliches Bruttogehalt von 4000 Euro. Für tägliche Pendelfahrten zur Arbeit beantragt er einen Freibetrag ab dem ersten Kilometer von 2640 Euro. Zusätzlich stellt er dem Fiskus Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers (500 Euro Abschreibung) sowie die Kosten für eine berufsbegleitende Fortbildung in Höhe von 4000 Euro in Rechnung.
| Monatliches Bruttogehalt |
4000 |
| Lohnsteuer, SolZ, Kirchensteuer1) |
1014 |
| mit Freibetrag |
|
| Fahrtkosten2) (Entfernung 40 Kilometer) |
2640 |
| Computer, Fortbildung |
4500 |
| voraussichtliche Werbungskosten |
7140 |
| Werbungskostenpauschbetrag |
-920 |
| eintragbarer Freibetrag |
6220 |
| Freibetrag pro Monat (Januar bis Dezember) |
518 |
| Bruttogehalt abzüglich monatlicher Freibetrag |
3482 |
| Lohnsteuer, SolZ, Kirchensteuer1) |
804 |
| monatliches Netto-Mehreinkommen |
210 |
| alle Angaben in Euro |
1)Steuerklasse IV, Lohnsteuertabelle 2008 |
| 2)(40 km x 0,30 Euro) x 220 Arbeitstage |
Quelle: FOCUS-MONEY |
So kassiert der Staat uns ab!
Wer denkt, mit den Abzügen vom Brutto- zum Nettolohn sei schon alles bezahlt, der irrt sich. In Wahrheit müssen wir alle viel mehr Steuern und Abgaben zahlen als wir Denken!
Famile Bruner 2 Kinder 15,13 Jahre 2 Auto
Er 44 J. Werksmeister Sie 42 J .Buchhalterin
Bruttoverdienst zusammen 5.600,- €
Netto 3.275,- €
Abgezogen wurden 1.020,00 € Steuern,
558,00 € Krankenkasse
524,00 € Rentenbeiträge
87,00 € Arbeitslosenvers.
30,60 € Pflegeversicherung
Und jetz schlagen noch die sogenannten versteckte Steuern zu Buche.
In Lebensmitteln, Benzin, Kfz. Gas, Strom usw.
Diese versteckten Steuern ergeben im Monat
unglaublichen 523,40 € zusätzliche Belastung!
Fassen wir das Einkommen von Familie Bruner zusammen
Brutto € 5.600,00
Netto € 3.275,00
Versteckte Steuern € 523,40
Tatsächlich Netto € 2.848,40
Wer hat die Möglichkeit Steuern einzusparen?
Alle Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler die steuerpflichtig sind. Die steuerliche Grundlage zur Berechnung der Steuerlast richtet sich nach dem zu versteuerntem Einkommen.
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♦ Jeden Monat mehr Netto bei gleichem Brutto.
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Ich haben einige Steueränderungen und Fakten aufgeführt die für das Jahr 2008/2009 beschlossen wurden.
Jahreswechsel
Was sich für Steuerzahler ändert
Ab 2008 gelten neue Steuerregeln. Ob Dienstreisen, Erbschaften, Kinderbetreuung oder Immobiliengeschenke auf Verbraucher kommt einiges zu.
2008 brachte neue Steuerregeln. Die gute Nachricht vorweg: Den großen Steuerknaller hat es nicht geben. Der Bundesfinanzminister hat aber dennoch zahlreiche Regelungen auf den Weg gebracht, die Arbeitnehmer, Selbstständige, Familien und Anleger treffen.
Über 200 Steueränderungen wurden für das Jahr 2008/2009 beschlossen, die zum Teil starke Auswirkungen haben.
Riesterzulage
wußten Sie,dass seit dem 1 Januar 2008 Riesterbeiträge bis 2.100.-€(statt bisher 1.575,-€) im Jahr als Sonderausgaben absetztbar sind?
Neue Steuernummer
Das beschlossene elektronische Lohnsteuerverfahren kommt zwar erst 2011 und ersetzt die Lohnsteuerkarte aus Papier. Die Vorbereitungen laufen aber bereits auf Hochtouren. Im Laufe des Jahres bekommt jeder - vom Baby bis zum Greis - eine eigene elfstellige Nummer. Kritiker sehen darin ein weiteren Schritt zum Gläsernen Bürger.
Weniger Steuertricks
Ab 2008 weht findigen Steuerzahlern, die mithilfe von Rechtsanwälten und Steuerberatern clevere Gestaltungstricks nutzen, ein stärkerer Wind entgegen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde auch eine Norm zum Gestaltungsmissbrauch verschärft. Der Finanzbeamte darf ab 2008 gewünschte Steuervorteile ablehnen, wenn ihm die zugrunde liegende Konstruktion außergewöhnlich scheint. Um den Trick dennoch durchzusetzen, muss der Steuerzahler beweisen, dass er andere als rein steuerliche Motive hatte.
Weniger Belege
Das Finanzamt will ab 2008 weniger Papiere sehen. Das gilt bei Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienste, die bereits seit 2006 bis zu 20 Prozent absetzbar sind. Nur wenn das Finanzamt die Originale anfordert, müssen Auftraggeber Rechnung und Überweisungsbeleg einsenden. Weiterer Vorteil: Ab 2008 können Ferienhausbesitzer Reparaturen und Wartungsarbeiten im EU-Ausland absetzen. Das war bislang nur in inländischen Haushalten möglich.
Für Anleger
Die Abgeltungsteuer trifft Anleger zwar erst ab 2009, doch die 25-prozentige Pauschalsteuer auf Spekulationsgewinne und Erträge wirft ihre Schatten voraus. Beispiel Zertifikate: Hier greifen die neuen Steuerregeln früher. Kursgewinne bleiben bei neu erworbenen Papieren steuerfrei, wenn sie nach dem 14. März 2007 gekauft wurden, mindestens ein Jahr im Besitz waren und bis zum 1. Juli 2009 verkauft werden. Wer vor dem 14. März 2007 Zertifikate erworben hat, kann nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist die Gewinne steuerfrei einstreichen.
Neue Regeln bei der Reisekostenabrechnung Akzeptierte das Finanzamt bislang Übernachtungspauschalen, zählt künftig nur die Originalquittung fürs Hotel. Die bisherigen Pauschbeträge bei Auslandsreisen fallen weg. So viel können Pendler absetzen Bei den Fahrtkosten entfällt künftig die komplizierte Unterscheidung zwischen „Dienstreise", „Einsatzwechseltätigkeit" und „Fahrtätigkeit": In Zukunft können bei allen Auswärtstätigkeiten Fahrtkosten mit je 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden - und zwar ab dem ersten Kilometer und sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt.
Selbstständige Ab 2008 gelten neue Abschreibungsregeln für Freiberufler, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit selbstständigem Nebenjob: Konnten sie bislang Drucker, Schreibtisch oder Diktiergerät bis zu einer Höhe von 410 Euro (487,90 Euro inkl. MwSt.) auf einen Schlag von der Steuer absetzen, gilt ab Januar ein geringerer Betrag. Maximal 150 Euro sind dann als „GWG" (Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter) absetzbar.
Für teurere Gegenstände bis 1000 Euro wird ab 2008 ein neuer Sammelposten eingeführt, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Beispiel: Ein Drucker, der 200 Euro kostet, kann nicht auf einmal abgesetzt werden, sondern nur in 20-Prozent-Schritten auf fünf Jahre.Die neue Regelung lohnt sich etwa bei Büromöbeln, die bislang über 13 Jahre lang abzuschreiben sind - nicht aber bei PCs, für die bisher die kurze dreijährige Dauer galt. Bei Gegenständen über 1000 Euro bleibt alles beim Alten.
Ab 2008 gilt die „Reichensteuer" auch für Unternehmer. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei Singles über 250 000 Euro (Ehepaare: 500 000 Euro), werden für jeden darüber liegenden Euro 45 statt mit 42 Prozent Steuern fällig.
Erbschaftsteuer: Voraussichtlich im Frühjahr, spätestens zur Jahresmitte 2008 gelten neue Steuerregeln für Erbschaften und Schenkungen. Neuregelungen zwingen Erben und Erblasser zur Planung. Zur neuen Erbschaftsteuer
Höhere Steuerbelastungen treffen vor allem Erben von Immobilienvermögen, soweit dessen Wert über den Freibeträgen liegt. Auch wer größere Summen an entfernte Verwandte übertragen will, sollte sich beraten lassen.
Nachteil bei Immobilienübertragungen zu Lebzeiten Ein weiterer Punkt trifft Eltern, die ihre Immobilie an die Kinder gegen Zahlung einer Rente übergeben wollen. Kinder konnten die Zahlungen steuerlich absetzen. Der bislang gewährte Steuertrick unter Angehörigen gilt ab 2008 nur noch bei Betriebsvermögen vorbehalten.
Für Senioren, Studenten und Geringverdiener
Steuerneulinge und Studenten Wer bislang Steuern gezahlt, aber keine Steuererklärung abgegeben hatte, musste sich sputen. Nur zwei Jahre lang ließen sich bisher zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückfordern. Diese Zweijahresfrist fällt ab 2008 (Fachbegriff: Antragsveranlagung) weg. Das lohnt sich vor allem für Studenten, die neben dem Studium gejobbt haben. Experten raten, auch für bis zu sieben zurückliegende Jahre Steuererklärungen einzureichen.
Neu-Rentner Wer 2008 in den Ruhestand geht, muss fortan 56 Prozent der gesetzlichen Rente mit dem Fiskus teilen. Das regelt das Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 das staatliche Ruhestandsgeld nach und nach steuerpflichtig stellt. Ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt von der Höhe der Rente und Zusatzeinkünfte ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 7664 Euro (Verheiratete das Doppelte), sind keine Steuern fällig.
Frührentner Ab 2008 können alle, die vor dem 65. Geburtstag in Rente gegangen sind, etwas mehr hinzuverdienen. Weil die maßgebliche Bezugsgröße von 2450 auf 2485 Euro steigt, können sie fortan 355 Euro nebenbei verdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird. Die Regelung betrifft nur Frührentner. Wer erst mit 65 oder später in Rente geht, kann ohne Limit neben der Rente Einkünfte haben. Details gibt es bei den Rentenkassen.
Bezieher von Lohnersatzleistungen Die Behörden müssen ab dem kommenden Jahr melden, wer Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erhalten hat. Liegen diese Leistungen über 410 Euro im Jahr, muss der Steuerzahler eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Eltern Geringverdiener, die bislang neben dem Kindergeld auch den längstens für drei Jahre gezahlten Kinderzuschlag in Anspruch genommen haben, können sich freuen: Ab 2008 wird der Zuschlag unbefristet gezahlt. Die Finanzspritze beträgt 140 Euro im Monat. Beanspruchen können ihn Eltern und Alleinerziehende, deren monatliches Einkommen zwar ihr Existenzminimum, nicht aber das der Kinder deckt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerbonus für die Ferienwohnung Das Finanzamt gewährt den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen künftig auch für die Ferienwohnung auf Mallorca und den Zweitwohnsitz in Österreich.
Bis zu 600 Euro können Steuerzahler für die Haushaltshilfe am Urlaubsort geltend machen Diese Regelung steht laut Zeitungsbericht im Jahressteuergesetz 2008, das nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat verabschiedet hat. Danach können die Steuerzahler nicht nur für Haushaltshilfen und Handwerker, die sie im Inland beschäftigen, bis zu 20 Prozent der Rechnung vom Fiskus zurückerhalten. Der Bonus wird auf „in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum liegende Haushalte" ausgedehnt. Der Erstattungsbetrag bleibt auf 600 Euro (bei Pflegeleistungen auf 1200 Euro) beschränkt und darf nicht bar bezahlt werden.
Erstmals für das Jahr 2006 konnten Steuerzahler einen Nachlass geltend machen, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen offiziell angaben. Mietern und Immobilieneigentümern hilft das Finanzamt seitdem bei Umzug und Mietnebenkosten. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hatten die Finanzbehörden die Liste der abzugsfähigen Dienstleistungen kräftig erweitert. Seither sind ein Teil der Ausgaben für private Haushaltshilfen, Kindermädchen und Pflegepersonal, von Umzügen, Hausgeräte-Reparaturen und Mietnebenkosten absetzbar. Handwerker- und Reinigungsarbeiten dürfen parallel geltend gemacht werden, Gleiches gilt für den Pflegedienst. Das Finanzamt berücksichtigt dabei stets nur Zahlungen fürs Personal, nicht fürs Material.
Bis zu 1800 Euro pro Jahr Wer seine Steuererklärung rechtzeitig abgibt und alle Möglichkeiten ausschöpft, bekommt bis zu 1800 Euro Steuer erstattet. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (Paragraph 35a EStG). Verschiedene Arbeiten lassen sich gleichzeitig ansetzen. Wurden 2006 beispielsweise ein Fensterputzer engagiert, die Badrenovierung und Heizungswartung in Auftrag gegeben und ein Pflegedienst bezahlt, ist in allen drei Bereichen eine Steuererstattung pro Haushalt von jeweils maximal 600 Euro drin, wie die Bundessteuerberaterkammer erklärt.
Mit der richtigen Strategie sichern Steuerzahler in diesem Jahr zahlreiche Präsente.
Clevere nutzen ihren steuerlichen Spielräume. In Windeseile hat sie gleich mehrere Reformen auf den Weg gebracht, die 2008 zu unterschiedlichen Zeiten greifen und zahlreiche Belastungen für die Bürger bringen. Selten war es daher für Steuerzahler so wichtig, rechtzeitig die Weichen zu stellen, um den neuen Steuerfallen zu entgehen. Hier erhalten Sie kostenlos die neusten Tipps und Tricks zur Steueränderung 2008 hier klicken
200 Steueränderungen wurden beschlossen
 Kabinettsbeschluss: Härtere Regeln für Steuerzahler
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzespaket mit über 200 Steueränderungen zugestimmt. Darunter die elektronische Steuerdatei und Verschärfungen bei Steuerspar-Gestaltungen.
Gute Stimmung bei der Kabinettssitzung Das Gesetzespaket soll nach den Worten von Steuerstaatssekretär Axel Nawrath zu Einsparungen bei den Bürokratiekosten von dauerhaft 280 Millionen Euro im Jahr führen. Der Fiskus rechnet mit jährlichen Steuermehreinnnahmen von 110 Millionen Euro. Das „Jahressteuergesetz 2008" will die Zielvorgaben des Koalitionsvertrags abarbeiten, Bürokratie abbauen sowie Steuerschlupflöcher schließen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier
Die gängige Papier-Lohnsteuerkarte soll in vier Jahren der Vergangenheit angehören. Sie soll durch ein elektronisches Verfahren, das bis 2009 fertig sein soll, ersetzt werden. Im Jahre 2010 ist ein Praxistest geplant, ab 2011 soll es nur noch das elektronische Verfahren geben. Geplant ist, eine zentrale Datenbank für alle Steuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn aufzubauen. Gespeist wird diese von den Gemeinden und Finanzämtern. Gespeichert werden darin unter anderem Daten zum Ehepartner und zu den Kindern, zur Religionszugehörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen. Datenschützer sehen die Regelung mit großer Skepsis.
Vorteile bei der Steuerklassenwahl für Ehegatten
Welche Kombination ist die richtige: Klasse III und V oder IV/IV? Ehegatten sollen ab 2009 die Möglichkeit haben, das neue Anteilsverfahren zur Besteuerung zu wählen. Jeder der Ehegatten zahlt damit dann Lohnsteuer genau entsprechend seinem Beitrag am gemeinsamen Einkommen. Wer also 20 Prozent der gemeinsamen Finanzbasis verdient, muss auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen. Anders als bei der bei Ehegatten derzeit gebräuchlichen Wahl der Steuerklassen III und V bleibt dem weniger verdienenden Partner - in der Regel die Frau - damit mehr vom Lohn übrig. Die Regierung verspricht sich davon einen zusätzlichen Anreiz zur Erwerbstätigkeit von Frauen. Das diene auch der Gleichberechtigung von Mann und Frau, so die offizielle Begründung.
Weniger Steuergestaltungen ab 2008 Bislang kann das Finanzamt Steuergestaltungen, etwa unter Ehegatten oder durch besondere Firmengründungen, kippen, wenn sie allein zum Zwecke der Steuerersparnis erfolgt. Der Gesetzgeber spricht dann von Missbrauch. Weil die Rechtsprechung in diesem Bereich ausufernd ist und für das Finanzamt wenig Handhabe bietet, wird die bisherige Missbrauchsregelung in Paragraph 42 Abgabenordnung verschärft. Eingeführt werden soll nun, nachdem zunächst eine härtere Regelung geplant war, ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe muss der Fiskus darlegen, dass es sich bei der konkreten Steuergestaltung eines Steuerpflichtigen um eine „außergewöhnliche" handelt. In der zweiten Stufe muss der Steuerpflichtige darlegen, dass dies nicht primär aus steuerlichen Gründen geschehen sei.
Bürokratieabbau im Visier Das Verfahren des Lohnsteuerausgleichs durch den Arbeitgeber soll abgeschafft werden. Es soll Vereinfachungen bei den Rentenbezugsmitteilungen geben. Auch die Anmeldung der Kapitalertragsteuer soll für ab 2009 zufließende Kapitalerträge auf elektronischem Wege erfolgen. Einfacher soll der Steuerabzug im grenzüberschreitenden Handel mit Verschmutzungsrechten werden. Daneben sollen wesentliche Leistungen der öffentlichen Hand in der Kinder- und Jugendhilfe sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.
OECD warnt vor zunehmender Altersarmut in Deutschland
Berlin (dpa) - Das Deutsche Rentensystem ist nach Ansicht der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht ausreichend gegen Altersarmut gewappnet.
Zur Zeit sei die Lage noch solide, sagte OECD-Rentenexpertin Monika Queisser der «Frankfurter Rundschau» (Samstag). Weniger gut stehe es jedoch in der Zukunft um die Versorgung von Geringverdienern sowie der zunehmenden Zahl von Menschen, die nicht durchgehend Rentenbeiträge gezahlt hätte
Heute sei die Armutsquote von Ruheständlern zwar noch vergleichsweise niedrig; dies werde sich jedoch in 30 bis 40 Jahren ändern. «Darüber macht sich die OECD Sorgen», sagte Queisser. Für diese Gruppe fehle «in Deutschland eine automatische Altersabsicherung».
Der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet in den nächsten Jahren eine gewaltige Zunahme der Altersarmut in Deutschland. «Gerade vor dem Hintergrund sinkender gesetzlicher Rentenniveaus müssen wir davon ausgehen, dass es in Deutschland im Jahr 2020/2030 eine Altersarmut von zehn Prozent oder mehr geben wird», sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der «Berliner Zeitung». Derzeit liege der Anteil der Menschen, die im Rentenalter von Grundsicherung lebten müssen, bei rund 2,5 Prozent.
«Der generelle Trend ist nicht aufzuhalten», sagte Schneider. Er könnte allenfalls in seiner Intensität gemildert werden. «Die Renteneinkommen sind nun einmal das Resultat des Erwerbslebens. Und wenn die Erwerbsleben zunehmend Lücken und karge Jahre aufweisen, dann schlägt sich das bei der Altersabsicherung nieder.» Allerdings könne gegengesteuert werden, in dem auf kleine Renten, auf Riester- Renten und andere Einkünfte ausreichende Freibeträge bei der Grundsicherung eingeräumt werden
Die OECD-Rentenexpertin Queisser empfiehlt der Bundesregierung, sich am Vorbild der Schweiz zu orientieren. Das eidgenössische Drei- Säulen-Modell von staatlicher Sockelrente sowie einer Pflicht zur zusätzlichen betrieblichen und privaten Altersvorsorge habe den Vorteil, dass es alle Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit einbeziehe und die Abhängigkeit von sozialpflichtiger Beschäftigung vermindert werde. Aus Gründen des Eigentumsschutzes müsse der Systemwechsel jedoch in einem gleitenden Übergang von 30 bis 40 Jahren vollzogen werden, sagte die OECD- Expertin.
Die OECD hatte schon Mitte 2007 vor zunehmender Altersarmut in Deutschland gewarnt. Deutschland liege bei den Renten für Geringverdiener unter den 30 OECD-Ländern an letzter Stelle, hieß es in der im Juni 2007 veröffentlichten OECD-Vergleichsstudie. «Deutschland sollte der Rentenentwicklung für Geringverdiener besondere Aufmerksamkeit schenken und einem Anstieg der Altersarmut vorbeugen.» Dazu müsse die private Zusatzvorsorge ausgebaut werden. Queisser ist Co-Autorin der Studie. vom 19.01.2008 Wie kann ich vorbeugen?
Finanzplanung 2008/2009
Ab 2009 hat sich einiges geändert man denke nur an die Abgeltungsteuer, aber auch die Finanzkrise mahnt zum Handeln.
Lebenstandart im Ruestand absichern!
Finanzexperten stimmen zu, praktisch jedem Erwärbstätigen droht eine Unterdeckung,warnt der Essener Wirtschaftsprofessor Reinhold Schnabel. Selbst wer regelmäßig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, muss Geld zurücklegen.
Hohe Summen sind notwendig. Das Kapital für den Ruhestand sollte das Sieben -bis Zehnfache des letzten Bruttojahresgehalt betragen,lautet die Faustregel.„Bleibt der Lottogewinn aus, lässt sich solch ein Vermögen nur mit System schaffen", sagt Tom Friess, Finanzplaner und Chef des VZ Vermögenszentrums in München.
Auch die ab 2009 wirkende Abgeltungsteuer hat dramatischen Einfluss auf die Strategie. Das Problem: Fast zwei Drittel der Bundesbürger kennen nach einer Umfrage der GfK nicht die folgen der neuen Pauschalsteuer „Viele Menschen beschäftigen sich nicht mit dem Thema, da sie irrtümlich glauben, davon nicht betroffen zu sein", sagt Volker Siedhoff von der WGZ Bank, die die Umfrage initiierte. Dabei ist es so Wichtig für die spätere Rente die richtige Entscheidung zu treffen.Wie kann ich meine Zusatzrente aufbauen? Wie kann man aus 100,-€ mtl. nach 23 Jahren ein erhebliches Vermögen bilden?
Lars Hoppe aus Hannover,
mein Steuerberater hat mir trotz öfterer Nachfrage keine nennenswerten Tipp geben können wie ich noch meine Steuern senken könnte. Außer Büroeinrichtung,Computer usw.. Nun es macht ja auch nicht so viel Sinn jedes Jahr neue Comuter usw. zu kaufen. Durch einen Bekannten bekam ich den Tipp mit dem Steuer-Check. Es konnten doch tatsächlich noch Möglichkeiten gefunden werden, meine Steuern um jährlich € 4.970,- zu senken. Das Geld kann ich nun verwenden um meinen späteren Ruhestand abzusichern. Hat mich überzeugt und kann es nur empfehlen.

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