Jahressteuergesetz 2009
Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2009 abschließend zugestimmt. Es wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen, Verbesserungen und Vereinfachungen im Steuerrecht.
Kinderzulage bei Eigenheimförderung Die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung wird weiter bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr (Steueränderungsgesetz 2007) bleibt hier also unberücksichtigt. Damit werden Härtefälle vermieden, weil Investitionsentscheidungen unter Einbeziehung der Eigenheimförderung bereits vor der Absenkung der Kindergeld-Altersgrenze getroffen wurden.
Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, werden diese von der Besteuerung befreit, sofern sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Neue Steuerklasse für Ehepaare
Ab 2010 können berufstätige Ehepaare eine neue Steuerklasse "IV-Faktor /IV-Faktor" wählen. Dabei wird der steuerliche Ausgleichsanspruch der Ehegatten – der sogenannte Splittingvorteil – auf beide Partner verteilt. Bei der Steuerklassenkombination III / V hat der Ehepartner mit Steuerklasse V (überwiegend die Ehefrau) eine verhältnismäßig hohe Steuerbelastung.
Steuerabzug für Schulgeld im In- und Ausland Künftig sollen maximal 5.000 Euro Schulgeld pro Kind und Jahr für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig sein. Das gilt auch für Schulen im europäischen Ausland. Voraussetzung: Diese Schulen müssen zu einem berufsbildenden Schulabschluss führen. Bisher gab es nur bei Schulgeld für eine private Schule in Deutschland einen Steuerabzug. Weiterhin gilt: 30 Prozent des Schulgeldes nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten sind absetzbar. Es kann also ein Schulgeld bis zu 16.667 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, um den Höchstbetrag von 5.000 Euro abzusetzen.
Ohne Verfassungstreue keine Gemeinnützigkeit
Das Gesetz enthält außerdem Regelungen, um den Steuerbetrug besser zu bekämpfen und extremistischen Organisationen finanzielle Vorteile durch Steuerprivilegien zu entziehen. So werden ab 2009 Vereine nur dann als gemeinnützig anerkannt, wenn sich ihre Satzung und ihre tatsächliche Geschäftsführung an die Verfassung halten. Vereine, die extremistisches Gedankengut fördern, verlieren damit Steuervorteile. Sie sind zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
Längere Verjährungsfristen für schwere Steuerstraftaten
Bisher werden Steuerstraftaten nach fünf Jahren nicht mehr verfolgt, das heißt sie verjähren. Bei besonders schweren Steuerstraftaten soll diese Verjährungsfrist künftig zehn Jahre betragen.
Hintergründe zum Jahressteuergesetz 2009
Anleger, Arbeitnehmer und Steuersünder
Der Finanzminister will die Lohnsteuerklassen für Ehegatten ändern und Vorteile bei der Abgeltungsteuer kappen. Bundesfinanzminister Steinbrück
Manche Gesetze sind wahre Sammelbecken für Ideen. Alles, was geändert werden muss, packt man in ein Gesetz, das sich im Steuerrecht schlicht „Jahressteuergesetz" nennt. Was sich darin findet, ähnelt einem Überraschungs-Ei. Und genau so Ü-Ei legt Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) in der zweiten Juni-Woche dem Kabinett vor. Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009 sieht dabei vor allem Verschärfungen für Steuersünder, Anleger und Gutverdiener vor. Die kleineren Steuerbegünstigungen fallen dabei wenig ins Gewicht.
„Der Gesetzentwurf bringt für den Steuerzahler Licht und Schatten", sagt Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. „Im Detail sind durchaus gravierende Änderungen vorgesehen", so Deutsch. Allen voran die Änderung des Steuerklassensystems bei erwerbstätigen Arbeitnehmern, Kürzungen beim steuerlichen Abzug von Schulgeld und Verschärfungen für Steuersünder.
Auch Anleger sind betroffen. So müssen nach neusten Informationen Käufer von Zertifikatefonds mit Nachteilen rechnen. Der Grund: Zertifikatefonds sollen ihren Bestandsschutz vor der 2009 kommenden Abgeltungsteuer verlieren. Auch Anleger müssen die neue Abgabe auf im Fonds realisierte Gewinne aus nach 2008 angeschafften Zertifikaten selbst dann zahlen, wenn sie die Fondsanteile noch in diesem Jahr erwerben. Bei Dachfonds sieht der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums dagegen keine Änderungen vor.
Vieles ist noch offen. Das Gesetz soll erst nach der Sommerpause im September im Bundestag beraten werden. Die meisten Regelungen sollen dann 2009 in Kraft treten - einiges bereits in diesem Jahr. Wichtige Punkte, die Steuerzahler kennen sollten.
Mehr Steuergerechtigkeit für Eheleute?
Ehepaare mit verschieden hohen Gehältern kennen das Spiel um die richtige Steuerklasse. Wer die schlechte erwischt, bekommt fast kein Netto raus. „Bislang können Ehepaare zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und III/V wählen", erklärt Deutsch. Verdienen beide etwa gleich viel, fahren beide mit der Kombi IV/IV gut. Liegt zwischen beiden Gehältern ein Gefälle (etwa 60:40), wählt meist der besserverdienende Part die Klasse III und streicht alle Freibeträge ein. Der Schlechterverdienende - oft die Frau - versteuert nach Klasse V - und zahlt unter dem Jahr mehr als ein Single. Auch wenn die Belastung bei der jährlichen Steuererklärung korrigiert wird, hindere das viele Frauen an einer eigenen Beschäftigung, wie das Ministerium feststellt. Das soll sich ändern.
Aus Anteilen werden Faktoren
Nachdem Datenschützer den ersten Versuch für mehr Steuergerechtigkeit abgelehnt hatten, liegt nun ein neuer Vorschlag vor. Ehegatten sollen die Steuerlast nach wie vor entsprechend dem Verhältnis ihrer Gehälter tragen.
Im vergangenen Jahr hatte man dazu die Gehälter zueinander ins Verhältnis gesetzt. Lag es etwa bei 60:40, sollten Freibeträge ebenfalls mit 60:40 angesetzt werden - so weit das Anteilsverfahren. Problem: Damit die Buchhaltung das Verhältnis ermitteln kann, muss jeder Mitarbeiter das Gehalt des Ehepartners angeben. Das ging den Datenschützern zu weit.
Nun operiert das Finanzministerium mit einem neuen Begriff: das Faktorverfahren. Dabei bekommen beide Ehegatten auf Antrag Steuerklasse IV und einen Faktor, der sich aus dem Verhältnis der Einkommensteuer für beide und der Einkommensteuer bei Steuerklasse IV errechnet. Bis zu einem Monatslohn von 900 Euro fiele dann keine Steuer an, rechnet das Finanzministerium in der Gesetzesbegründung vor. Bislang wären 140 Euro Steuern fällig. BEISPIELVerdient ein Ehegatte 30 000 Euro im Jahr, fallen in der Steuerklasse IV 4800 Euro Steuern an. Verdient der andere 10 000 Euro, beträgt die Lohnsteuer null Euro. Nach dem Splittingverfahren muss das Ehepaar insgesamt nur 4000 Euro Steuern zahlen.
Wird dieser Betrag durch die ursprünglich abgeführte Steuer geteilt, beträgt der Faktor 0,833 (4000 Euro : 4800 Euro = 0,833); die Steuer würde von 4800 auf 3998,40 Euro korrigiert.
Alter Wein in neuen Schläuchen
Klingt nicht nur kompliziert, sondern birgt ein praktisches Problem: „Wenn der Arbeitgeber den Faktor errechnen soll, muss er als Bezugsgröße wieder gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner wissen", bemängelt Deutsch. Und: „Bei variablen Gehaltsanteilen, etwa Boni oder Tantiemen, schwankt der Faktor".
Kritik kommt auch vom Bund der Steuerzahler. „Das Abzugsverfahren in der Steuerklassenkombination III/V hat sich bewährt. Das Faktorverfahren würde das ohnehin unübersichtliche Steuerrecht komplizierter machen", sagt Reiner Holznagel, Bundesgeschäftsführer des Bundes der Steuerzahler. Er befürchtet, dass sich unter dem Strich für Ehegatten nichts ändert. Losgehen soll es erst 2011, früher ist die Finanzverwaltung auch nicht in der Lage, die Faktoren oder ähnliches zu berücksichtigen - munkeln Experten hinter vorgehaltener Hand.
Schulgeld-Vorteil wird gekürzt
Bislang konnten Eltern den Fiskus an der Ausbildung ihrer Sprösslinge bis zu 30 Prozent beteiligen, wenn er eine anerkannte allgemein zugängliche Privatschule besuchte.
Dank zahlreicher Urteile ließen sich bislang auch 30 Prozent der Kosten von Internaten im In- und Ausland absetzen, wenn auch nicht in überhöhtem Maß. 30 000 Euro im Jahr ließ der Bundesfinanzhof zuletzt nicht zu - das sei keine allgemein zugängliche Schule mehr. Eine Höchstgrenze findet sich derzeit noch nicht im Gesetz.
Das soll sich ändern. Bereits für dieses Jahr sollen 30 Prozent der Kosten, maximal aber 3000 Euro Schulgeld absetzbar sein. Eine komplette Abschaffung des Steuervorteils ab 2011, wie er ursprünglich vorgesehen war, wird wohl nicht kommmen. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt, wie aus dem Finanzausschuss zu hören war.
Nachteile für clevere Anleger
Abgeltungsteuer heißt das Schreckgespenst, das Anleger verunsichert. Mit Recht, denn sukzessive hat Finanzminister Steinbrück vermeintliche Schlupflöcher gestopft.
Erst für Zertifikate, wenn sie zu spät verkauft werden, dann für sogenannte Millionärsfonds, bei denen Anleger steuerfreie Gewinne als Manager ihres Fonds einstreichen konnten. Nun trifft's auch weitere Anlageformen. VERSCHÄRFUNGEN FÜR ANLEGERZertifikatefonds. Das BMF hat den geplanten Schlag gegen Zertifikatefonds abgemildert. Geplant war, dass die innerhalb der Fonds realisierten Einlösungs- und Veräußerungsgewinne aus Risikozertifikaten vom Anleger zu versteuern sind auch wenn dieser den Fonds schon vor 2009 im Depot hatte. Damit sollte der Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer kippen. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Gewinne aus Anlagezertifikaten, die vom Fonds noch vor dem Jahreswechsel erworben werden, Anlegern auch nach 2009 steuerfrei zufließen können, wenn der Anleger vor 2009 investiert hat und die Haltefrist abgelaufen ist. Damit gilt ein Bestandsschutz für das bis Ende 2008 vorhandene Fondsvermögen. Wer ab 2009 Anteile von Zertifikatefonds erwirbt, für den werden Gewinne im Fonds unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Zertifikate steuerpflichtig.
Allerdings könnte auch für Zertifikate, die von einem Fonds ab 2009 erworben werden, die Steuerfreiheit weiter gelten - zumindest dann, wenn die Produkte in ihrem Portfolio eine zu Grunde liegende Zertifikatestruktur über Termingeschäfte nachbilden. Der Dreh: In dieser Konstruktion greift die Abgeltungsteuer nicht, da Termingeschäfte nicht als steuerpflichtige „ausschüttungsgleiche Erträge" gelten.
Dachfonds. Dachfonds, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft werden, profitieren weiter vom Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer. So bleiben Kursgewinne der Dachfonds nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Zuvor hatte das Gerücht für Verunsicherung gesorgt, dass Dachfonds von der Übergangsregelung ausgenommen werden sollten und ausnahmslos ab 2009 der Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterlägen. Der vorliegene Gesetzentwurf enthält die Verschärfung derzeit zwar nicht, Änderungen sind aber nicht ausgeschlossen. Mittelfristig orientierte Anleger sollten daher auch Mischfonds (s. Tabelle rechts oben) als gute Alternative zu Dach- oder Zertifikatefonds in Erwägung ziehen.
Aktienanleihen. Laut Jahressteuergesetz 2009 müssen sich Anhänger von Aktienanleihen auf schärfere Steuerregeln einstellen. Danach soll sich die Übertragung der Aktien nicht mehr steuermindernd auswirken: Verluste können nicht mehr mit positiven Kapitalerträgen verrechnet werden. Erst wenn die eingebuchten Aktien später verkauft werden, soll der Verkaufserlös den Anschaffungskosten der Anleihe gegenübergestellt werden. Folge: Ein Gewinn ist steuerpflichtig und unterliegt der Abgeltungsteuer. Ein Verlust kann dann auch verrechnet werden, allerdings nur mit Aktiengewinnen.
Laut Verfügung der Oberfinanzdirektion Rheinland (Einkommensteuer-Nummer 3/2008) soll die Neuregelung bereits für die Steuererklärung 2007 gelten. Damit geraten diese Derivate schon jetzt ins Hintertreffen. Bislang konnten bei Aktienanleihen die realisierten Verluste unabhängig von der Haltedauer mit Zinsen und Dividenden, aber auch mit Mieteinkünften oder Firmengewinnen verrechnet werden. Diesem Privileg schiebt der Fiskus einen Riegel vor. Sparer müssen die hohen Zinskupons voll versteuern und bleiben auf Verlusten sitzen.
Wandelanleihen. Sie sind für Anleger künftig steuerlich interessanter als Aktienanleihen. Während bei Aktienanleihen der Emittent das Recht hat, statt des Nennwerts im Kurs gefallene Aktien zu liefern, hat bei Wandelanleihen der Anleger das Wahlrecht. Das übt er bei Fälligkeit nur aus, wenn die zu Grunde liegenden Aktien im Kurs gestiegen sind. Auf diesen Gewinn greift der Fiskus ab 2009 nicht zu. Laut Jahressteuergesetz 2009 löse die Wandlung bei diesen als Finanzinnovationen geltenden Produkten keinen steuerpflichtigen Ertrag aus. Für die erhaltenen Aktien gilt der niedrige Kaufkurs der Anleihe weiter. Ein realisierter Umtauschgewinn ist für den Fiskus aber nicht verloren. Werden die Aktien später verkauft, wird dem Erlös der fühere Einstandskurs gegengerechnet. Fällt ein Gewinn an, unterliegt dieser der 25-prozentigen Pauschalsteuer.
Steuerfreier Sportbonus vom Chef
Ein unerwarteter Steuervorteil soll Arbeitnehmern zustehen, wenn sie sich für den Betrieb fit halten. Künftig kann der Arbeitgeber bis zu 500 Euro zuschießen, um den Mitarbeiter zum Sport zu animieren.
„Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung" nennt sich der Bonus im Juristendeutsch. Möglich macht´s Paragraf 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz. Vorteil: Der Mitarbeiter braucht diesen Zusatz, der etwa statt Gehalt als Bonus zum Gehalt zählt, bis zu 500 Euro pro Jahr nicht versteuern. Was darunter fällt, orientiert sich an den Leistungen der Krankenversicherungen. Kurse zur Stressreduktion, Rückengymnastik oder Rauchentwöhnung sollen darunterfallen.
Nachteile für Steuerhinterzieher und Stifter
Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009Steuerfahnder bekommen mit dem Entwurf des Jahresteuergesetzes 2009 mehr Zeit für die Fahndung und Nachforderung von Steuern.
Bislang waren Steuerdelikte spätestens nach fünf Jahren verjährt. Nun soll die Frist auf zehn Jahre erweitert werden. „Damit wird die Steuerhinterziehung schweren Straftaten gleichgestellt", sagt Steuerexperte Markus Deutsch.
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