Steuern Tricks,Tipps 2009!! Jahressteuergesetz 2009 Steuererklärung Abgeltungsteuer Lohnsteuer Abschreibung Erbschaftsteuer Steuertrick beim Elterngeld Vereinsmitg. Steuernsparen Welche Steuerklasse
Jahressteuergesetz 2009 Steuererklärung Abgeltungsteuer Lohnsteuer Abschreibung Erbschaftsteuer Steuertrick beim Elterngeld Vereinsmitg. Steuernsparen Welche Steuerklasse
Ratgeber / Tipps Privatehaftpflichtversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung Wohngebaeudeversicherung Kfz Versicherung Rechtschutzversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Krankenversicherung Versicherungs-Vergleich Riester Versicherung Tiere
Privatehaftpflichtversicherung Hausratversicherung Unfallversicherung Wohngebaeudeversicherung Kfz Versicherung Rechtschutzversicherung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht Krankenversicherung Versicherungs-Vergleich Riester Versicherung Tiere
Riester Versicherung Tiere
Tipps & Vergleiche Renditekiller-Anlagenkosten Alternative Geldanlagen
Renditekiller-Anlagenkosten Alternative Geldanlagen
Apotheken Druckerpatronen 96% billiger Energiesparen Kostenlose Studentencard Umzug 40% sparen Telefokosten Markenartikel Billig Einkaufen
Druckerpatronen 96% billiger Energiesparen Kostenlose Studentencard Umzug 40% sparen Telefokosten Markenartikel Billig Einkaufen
Tipps & Info Kredite von Privat Bankkonto auch bei schlechter Schufa freier Kredit
Kredite von Privat Bankkonto auch bei schlechter Schufa freier Kredit
Tipps & Informationen Baufinanzierung Denkmalimmobilie Denkmal Überprüfung Immobilie und Inflation
Baufinanzierung Denkmalimmobilie Denkmal Überprüfung Immobilie und Inflation
Denkmal Überprüfung Immobilie und Inflation
Abgeltungsteuer, die wichtigsten Fragen und Antworten
Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.

Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?

Die Abgeltungsteuer wird in Zukunft direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für die Kapitalerträge gilt also ähnlich wie bei der Lohnsteuer ein Quellenabzugsverfahren. Für die meisten Steuerpflichtigen bedeutet dies eine deutliche Entlastung: Die einheitliche Besteuerung der verschiedenen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an steuerlicher Transparenz und erleichtert die individuelle Anlageentscheidung. Außerdem braucht man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte nicht mehr extra angeben, sofern keine Sonderfälle geltend gemacht werden.

Müssen alle Steuerpflichtigen 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen?

Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Besteuerung entscheiden. Liegt der Steuersatz des Steuerpflichtigen allerdings unter 25 Prozent, so kann er das alte Besteuerungsverfahren wählen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert - und sich das „zu viel" gezahlte Geld über seine Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.

Welche Übergangsregelungen gibt es?

Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:

  • Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
  • Für Wertpapiere, die ab dem 1.1.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an - unabhängig von der Haltedauer.
  • Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.

Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:

  • Wurden die Papiere vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei.
  • Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, können noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Garantie- und Rentenzertifikaten unterliegen bisher dem persönlichen Steuersatz und ab 2009 der Abgeltungsteuer.

Was ändert sich für meine Altersvorsorge?

Auf Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben, das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup-Rente und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Ebenfalls unberührt von der Abgeltungsteuer bleiben private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt.

Lohnt sich die Umschichtung bisheriger Kapitalanlagen, um die Abgeltungsteuer zu umgehen?

Zum Teil wird Steuerpflichtigen empfohlen, die Übergangsregelungen auszunutzen, Vermögen umzuschichten und bestimmte Kapitalanlagen noch im Jahre 2008 zu erwerben, um die Abgeltungsteuer zu umgehen. Doch ist bei der Wahl einer Spar- oder Finanzstrategie nicht der steuerliche Aspekt, sondern die individuelle Lebensplanung entscheidend. Sparer sollten also vor allem darauf achten, wie lang sie sich an eine Anlageform binden und welche Risiken sie eingehen wollen. Außerdem sollte jeder abwägen, ob die eventuellen zusätzlichen Kosten der neuen Kapitalanlage durch die steuerlichen Vorteile ausgeglichen werden. Umschichtungen sind meist mit Spesen oder Ausgabeaufschlägen bei neu erworbenen Investmentanteilen verbunden. So sind beispielsweise die steuerlichen Möglichkeiten beim Erwerb von Dachfondsanteilen mit Kosten sowohl auf der Ebene des Dachfonds als auch der Zielfonds verbunden.

Abgeltungsteuer auch teilweise für Lebensversicherungen

Die Abgeltungsteuer gilt teilweise auch bei Lebensversicherungen. Unterschieden wird zwischen so genannten Altverträgen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden und Neuverträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden.

Bei Altverträgen gilt zeitlich unbeschränkt die an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Steuerbefreiung fort: 

  • bei einer Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren,
  • mindestens fünfjähriger laufender Beitragszahlung und
  • 60 Prozent Mindesttodesfallschutz.

Bei Neuverträgen ist als steuerpflichtiger Ertrag der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der auf sie entrichteten Beiträge zu ermitteln. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages anzusetzen.

Allerdings fallen Leistungen aus Neuverträgen, bei denen die Voraussetzungen des hälftigen Unterschiedsbetrags vorliegen, nicht unter den Abgeltungsteuersatz. In diesen Fällen erfolgt eine Veranlagung gemeinsam mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten unter Anwendung des allgemeinen Einkommensteuertarifs.

Bei der Erhebung der Steuer ist zu beachten, dass der Steuerabzug von 25 Prozent auch bei Lebensversicherungen vorgenommen wird, die die Voraussetzung der hälftigen Freistellung erfüllen. Der Steuerpflichtige kann diese Freistellung in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen und damit eine Erstattung durch das Finanzamt erreichen.

 

Neue Spielregeln für Fondsanleger

 

Vielen ist noch nicht bewusst, was auf Sie zukommt.

Fondsanleger müssen wegen der Abgeltungsteuer ab 2009 vollkommenumdenken.Was sie wissen sollten.  Der Fiskus zweigt ein Viertel der Erträge abAnleger scheinen die Auswirkungen der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer derzeit noch zu verdrängen. Laut einer Umfrage im Auftrag der Fondsgesellschaft Cominvest haben zwei Drittel der Deutschen noch gar nichts von der neuen Steuer gehört.

Dabei ist es höchste Zeit, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen. Das gilt insbesondere auch für Fondsanleger. Für sie ändern sich die Steuerregeln grundlegend. Doch wer sie kennt und die Weichen richtig stellt, kann den Fiskus zumindest teilweise außen vor lassen.


Wissenstest für Anleger So werden beim Kauf von Fondsanteilen ab 2009 neben Zinsen und Dividenden auch Gewinne aus dem Verkauf der Fondsanteile grundsätzlich mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. „Allerdings bleiben Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen auch künftig steuerfrei, wenn die Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben und länger als ein Jahr gehalten wurden", erklärt Andreas Fink vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Experten empfehlen daher, für die Langfristanlage noch 2008 in global anlegende Aktienfonds zu investieren. Interessant sind auch Misch- und Dachfonds. Je nach Lage am Kapitalmarkt können die Manager das Vermögen steuerfrei umschichten. Denn Wertpapierverkäufe auf Fondsebene lösen auch nach 2008 keine Steuerpflicht aus.

 

Abgeltungsteuer

Gewinner und Verlierer

Mit der Abgeltungsteuer verdient der Fiskus kräftig mit an Kapitalgewinnen. Manche Anlageformen kommen dennoch besser weg als bisher.  

Die Abgeltungsteuer trifft nicht alle AnlageformenDer Fiskus kassiert mit Start der Steuer am 1. Januar 2009 für alle privaten Kapitaleinkünfte einheitlich 25 Prozent - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Ob die Abgeltungsteuer günstiger oder ungünstiger ist, hängt davon ab, ob Anleger mit ihren Investments vor allem Zinsen oder Kursgewinne erzielen. Die Übersicht zeigt Anlegern, ob ihre Geldanlage gewinnt oder verliert.

 

 

Die Gewinner

Anleihen, Aktienanleihen, Finanzinovationen, Festgeld, Sparbriefe, Zinspapiere, Bausparen, Genusscheine, Geldmarkt-und Rentenfonds,

Offene Immobilienfonds, Reits (Real Estate Investment Trusts) Termingeschäfte

 

Die Verlierer

Aktien (inländische und ausländische), Aktienfonds, Investmentfonds, Dachfonds, Mischfonds, Fondsplan, VL-Fondssparplan, Private-Wquity-Fonds, Zertifikate

 

Anlagen, die weder positiv noch negativ betroffen sind

Fondsgebundene Rentenversicherung, Geschlossene Fonds (Immobilien), Schiffe, Immobilien, Lebensversicherung, Private Veräuserungsgeschäfte, Riester-Rente, Rürup-Rente

 

Wenn Sie genaue Informationen haben möchten und eine Gegenüberstellung der einzelnen Produkte vor und nach der Abgeltungsteuer, damit Sie Verlierer und Gewinner vergleichen  können, fordern Sie hier kostenlose Informationen an hier klicken   

 

Abgeltungsteuer Strategien für Anleger

 

Ab 2009 gelten für private Kapitalanleger völlig neue Steuerregeln. Wie Aktionäre, Fondsanleger und Zinsjäger schon heute ihr Depot umstrukturieren. 

 

 Die Abgeltungsteuer Unaufhaltsam rückt sie näher - die Abgeltungsteuer. Bei ab dem 1. Januar 2009 gekauften Wertpapieren werden auf alle Kapitalerträge pauschal 25 Prozent Steuer fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ganz gleich, ob es sich um Zinszahlungen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne handelt. Von einem „Programm zur Abschaffung der Aktienanlage in Deutschland" spricht Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Denn Aktionäre werden von den neuen Regeln besonders gebeutelt. Zur „Liste der Grausamkeiten", so Hocker, zählt der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist. Wie lange die Papiere bereits im Depot sind, ist bei Käufen nach 2008 irrelevant. Sobald die Werte verkauft werden, will der Fiskus ein Viertel vom Gewinn. Auch das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Kursgewinne bei Aktien wird abgeschafft. Künftig bemisst sich die Steuerpflicht immer nach dem vollen Betrag. Und selbst bei Freibeträgen und Werbungskosten geizt der Staat. Für sämtliche Kapitalerträge gilt nur noch ein einheitlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro, bei Verheirateten sind es 1602 Euro. Weitere Werbungskosten erkennt das Finanzamt nicht mehr an, der Sparer bleibt auf den Ausgaben sitzen.
 

Doch noch ist nicht aller Tage Abend: Die neuen Steuerregeln sollen uneingeschränkt nur für Papiere gelten, die ab 2009 angeschafft werden. Für bereits bestehende Geldanlagen gibt es Ausnahmeregeln, mit denen der Wertzuwachs vor dem Zugriff des Fiskus dauerhaft geschützt werden kann. Höchste Zeit also, sich um die steueroptimale Struktur seiner Kapitalanlagen zu kümmern und sein Depot abgeltungsteuersicher zu gestalten.Von Finanztest empfohlen: 7.000 Geschlossene Beteiligungen und Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag
Finanztest berichtete: „Interessant können für Profikäufer auch Anbieter wie Fondsvermittlung24.de sein." Denn: „Freie Fondsvermittler sind für Schnäppchenjäger meistens die beste Einkaufsadresse. Denn bei ihnen herrscht immer Schlussverkaufsstimmung. Im Vergleich zu Direktbanken und Discountbrokern ist ihr Rabatt auf den Ausgabeaufschlag für die meisten Fonds deutlich höher!"
Fondsvermittlung24.de bietet bei nahezu allen in Deutschland angebotenen Investmentfonds und geschlossenen Beteiligungen 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an. Mehr...

Zumal der Systemwechsel auch positive Effekte bietet: „Von der Abgeltungsteuer werden vor allem konservative Anleger profitieren, die hohe Summen in festverzinsliche Wertpapiere investiert haben und sich nun über den Abgeltungsteuersatz freuen", meint Jörg Richter, Geschäftsführer des Instituts für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen (IQF). Grund: Auf die Zinszahlungen ist bisher der persönliche Einkommensteuersatz fällig, ab 2009 sind 25 Prozent Abgeltungsteuer zu zahlen. Dies ist in der Regel bereits schneller von Vorteil als gemeinhin vermutet. Denn bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 15 000 Euro muss ein Lediger von jedem zusätzlichen Euro mindestens 25 Prozent an den Fiskus abgeben.

Für Zinssparer, die mehr verdienen, sind die neuen Steuerregeln also von Vorteil. Zumal die Steuerschuld der Kapitalgewinne damit endgültig abgegolten ist. Es sind keine lästigen Steuerformulare mehr auszufüllen, und bei der Ermittlung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte spielen die Wertpapiererträge keine Rolle mehr. Liegt der persönliche Steuersatz eines Anlegers doch unter 25 Prozent, darf er sich die zu viel gezahlten Steuern sogar per Steuererklärung zurückholen. Realisierte Verluste werden auch nach den neuen Regeln mit Gewinnen verrechnet, bestehende Altverluste dürfen noch bis 2013 vorgetragen werden. „Da ist es durchaus eine sinnvolle Strategie, noch mögliche Verluste zu generieren, um sie mit künftigen Gewinnen zu verrechnen", sagt IQF-Chef Richter.

Auf Vorrat investieren

Vor allem zwei Trends werden wohl das Investmentverhalten im laufenden Jahr bestimmen: Anleger versuchen, ihre Zinseinnahmen möglichst ins Jahr 2009 zu verschieben, damit dann der günstigere Abgeltungsteuersatz greift. Und es ist ein Boom von neuen Produkten zu erwarten, die noch 2008 die Übergangsregeln nutzen, um so die Abgeltungsteuer auf Wertzuwächse zu umgehen. Vor allem Dach- und Mischfonds werden dabei Hochkonjunktur haben.

Steueroptimierte Anlagen nutzen. Nutzen Sie den weltweiten Devisenhandel.

Abgeltungssteuer

Abgeltungsteuer Steueroptimierte Anlagen nutzen

Ab 2009 bittet das Finanzamt bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen mit 25 Prozent zur Kasse. Mit welchen Produkten Anleger die neue Steuer vermeiden oder sogar von ihr profitieren.

 

Bei einigen Anlagen gibt´s für den Fiskus nichts zu holen.Ab dem 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen wird der Finanzminister alle privaten Kapitaleinkünfte einheitlich mit einem Viertel besteuern - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das betrifft sämtliche Zinszahlungen, Dividenden und realisierten Kursgewinne, ganz gleich, aus welcher Anlageform die Erträge stammen. Wie lange die Papiere bereits im Depot schlummern, ist irrelevant. Die bislang geltende einjährige Spekulationsfrist gilt dann nicht mehr.
Obendrein geizt der Fiskus bei Freibeträgen und Werbungskosten. Für sämtliche Kapitalerträge führt er einen einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro ein. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Damit sind in Zukunft alle Werbungskosten abgegolten, weitere Ausgaben erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Wer hohe Ausgaben hat und bisher immer fleißig Belege sammelte, zahlt künftig drauf.

Neue Regelungen nutzen


Die Steuerreform liefert aber nicht nur schlechte Nachrichten. So erlaubt auch die neue Abgeltungsteuer eine Verrechnung mit Verlusten. Zu diesem Zweck bilden die Banken für jeden Anleger einen virtuellen Verlustzinstopf. Die Steuer führen sie erst dann an den Fiskus ab, wenn alle Kapitalerträge die in diesem Topf gesammelten Verluste übersteigen. Dabei dürfen Anleger erstmals Verluste mit Zinsen verrechnen. Verbleiben zum Jahresende Miese im Depot, können sie ins neue Jahr vorgetragen oder beim Finanzamt per Steuererklärung geltend gemacht werden. Altverluste müssen Sparer bis 2013 abbauen.

Weiterer Vorteil der Abgeltungsteuer: Kapitalerträge erhöhen nicht mehr den persönlichen Steuersatz des Anlegers. Weil er sie bereits mit dem Fiskus abgerechnet hat, fällt auf sein übriges Einkommen nur ein geringerer Steuersatz an. Das kann erhebliche Vorteile bei der Progression bringen.

Zinsen auf später verschieben

Vor allem langfristig orientierte Sparer machen mit Käufen ab 2009 ein Minusgeschäft. Bei ihnen reißt die generelle Steuerpflicht der Kursgewinne massive Löcher in die Vorsorgeplanung. Doch es gibt clevere Alternativen, mit denen sich Anleger auf die Änderungen vorbereiten können. Nicht nur im Ausland locken Ausweichmöglichkeiten. Auch mit heimischen Produkten lässt sich die neue Steuer ausbremsen. Bei der Wahl der Strategien sind die zwei Gesichter der Abgeltungsteuer zu beachten:

  • Anleger, die bisher unter höheren Abgabenlasten leiden als die avisierten 25 Prozent, nutzen sie, um die Zinsen in den Jahren 2007 und 2008 auf null zu drücken. Erst ab 2009 lassen sie ihre Zinsquellen wieder sprudeln und zahlen dann nur 25 Prozent.
  • Andere Investoren, die größeren Wert auf steuerfreie Kursgewinne legen, nutzen die Ausnahmeregel bis Ende 2008. Ihre Strategie muss sein, sich bis dahin möglichst viele aussichtsreiche Aktien, Zertifikate und Aktienfonds ins Depot zu legen.

Auch die Immobilie bietet eine gute Alternative, sie ist Infaltionsgeschützt, man kann Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich gelden machen, und hat besonders bei der Denkmalsanierung eine hohe steuerliche Abschreibung