Abgeltungsteuer, die wichtigsten Fragen und Antworten |
Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?Die Abgeltungsteuer wird in Zukunft direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für die Kapitalerträge gilt also ähnlich wie bei der Lohnsteuer ein Quellenabzugsverfahren. Für die meisten Steuerpflichtigen bedeutet dies eine deutliche Entlastung: Die einheitliche Besteuerung der verschiedenen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an steuerlicher Transparenz und erleichtert die individuelle Anlageentscheidung. Außerdem braucht man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte nicht mehr extra angeben, sofern keine Sonderfälle geltend gemacht werden. Müssen alle Steuerpflichtigen 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen?Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Besteuerung entscheiden. Liegt der Steuersatz des Steuerpflichtigen allerdings unter 25 Prozent, so kann er das alte Besteuerungsverfahren wählen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert - und sich das „zu viel" gezahlte Geld über seine Steuererklärung im Folgejahr zurückholen. Welche Übergangsregelungen gibt es?Es besteht ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:
Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:
Was ändert sich für meine Altersvorsorge?Auf Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben, das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup-Rente und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Ebenfalls unberührt von der Abgeltungsteuer bleiben private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt. Lohnt sich die Umschichtung bisheriger Kapitalanlagen, um die Abgeltungsteuer zu umgehen?Zum Teil wird Steuerpflichtigen empfohlen, die Übergangsregelungen auszunutzen, Vermögen umzuschichten und bestimmte Kapitalanlagen noch im Jahre 2008 zu erwerben, um die Abgeltungsteuer zu umgehen. Doch ist bei der Wahl einer Spar- oder Finanzstrategie nicht der steuerliche Aspekt, sondern die individuelle Lebensplanung entscheidend. Sparer sollten also vor allem darauf achten, wie lang sie sich an eine Anlageform binden und welche Risiken sie eingehen wollen. Außerdem sollte jeder abwägen, ob die eventuellen zusätzlichen Kosten der neuen Kapitalanlage durch die steuerlichen Vorteile ausgeglichen werden. Umschichtungen sind meist mit Spesen oder Ausgabeaufschlägen bei neu erworbenen Investmentanteilen verbunden. So sind beispielsweise die steuerlichen Möglichkeiten beim Erwerb von Dachfondsanteilen mit Kosten sowohl auf der Ebene des Dachfonds als auch der Zielfonds verbunden. Abgeltungsteuer auch teilweise für Lebensversicherungen Die Abgeltungsteuer gilt teilweise auch bei Lebensversicherungen. Unterschieden wird zwischen so genannten Altverträgen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden und Neuverträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden.Bei Altverträgen gilt zeitlich unbeschränkt die an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Steuerbefreiung fort:
Bei Neuverträgen ist als steuerpflichtiger Ertrag der Unterschied zwischen der Versicherungsleistung und der auf sie entrichteten Beiträge zu ermitteln. Erfolgt die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages anzusetzen. Allerdings fallen Leistungen aus Neuverträgen, bei denen die Voraussetzungen des hälftigen Unterschiedsbetrags vorliegen, nicht unter den Abgeltungsteuersatz. In diesen Fällen erfolgt eine Veranlagung gemeinsam mit den Einkünften aus anderen Einkunftsarten unter Anwendung des allgemeinen Einkommensteuertarifs. Bei der Erhebung der Steuer ist zu beachten, dass der Steuerabzug von 25 Prozent auch bei Lebensversicherungen vorgenommen wird, die die Voraussetzung der hälftigen Freistellung erfüllen. Der Steuerpflichtige kann diese Freistellung in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen und damit eine Erstattung durch das Finanzamt erreichen.
Neue Spielregeln für Fondsanleger
Vielen ist noch nicht bewusst, was auf Sie zukommt. Fondsanleger müssen wegen der Abgeltungsteuer ab 2009 vollkommenumdenken.Was sie wissen sollten. Der Fiskus zweigt ein Viertel der Erträge abAnleger scheinen die Auswirkungen der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer derzeit noch zu verdrängen. Laut einer Umfrage im Auftrag der Fondsgesellschaft Cominvest haben zwei Drittel der Deutschen noch gar nichts von der neuen Steuer gehört. Dabei ist es höchste Zeit, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen. Das gilt insbesondere auch für Fondsanleger. Für sie ändern sich die Steuerregeln grundlegend. Doch wer sie kennt und die Weichen richtig stellt, kann den Fiskus zumindest teilweise außen vor lassen.
Abgeltungsteuer Gewinner und VerliererMit der Abgeltungsteuer verdient der Fiskus kräftig mit an Kapitalgewinnen. Manche Anlageformen kommen dennoch besser weg als bisher. Die Abgeltungsteuer trifft nicht alle AnlageformenDer Fiskus kassiert mit Start der Steuer am 1. Januar 2009 für alle privaten Kapitaleinkünfte einheitlich 25 Prozent - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Gewinner Anleihen, Aktienanleihen, Finanzinovationen, Festgeld, Sparbriefe, Zinspapiere, Bausparen, Genusscheine, Geldmarkt-und Rentenfonds, Offene Immobilienfonds, Reits (Real Estate Investment Trusts) Termingeschäfte
Die Verlierer Aktien (inländische und ausländische), Aktienfonds, Investmentfonds, Dachfonds, Mischfonds, Fondsplan, VL-Fondssparplan, Private-Wquity-Fonds, Zertifikate
Anlagen, die weder positiv noch negativ betroffen sind Fondsgebundene Rentenversicherung, Geschlossene Fonds (Immobilien), Schiffe, Immobilien, Lebensversicherung, Private Veräuserungsgeschäfte, Riester-Rente, Rürup-Rente
Wenn Sie genaue Informationen haben möchten und eine Gegenüberstellung der einzelnen Produkte vor und nach der Abgeltungsteuer, damit Sie Verlierer und Gewinner vergleichen können, fordern Sie hier kostenlose Informationen an hier klicken
Abgeltungsteuer Strategien für Anleger
Ab 2009 gelten für private Kapitalanleger völlig neue Steuerregeln. Wie Aktionäre, Fondsanleger und Zinsjäger schon heute ihr Depot umstrukturieren.
Die Abgeltungsteuer Unaufhaltsam rückt sie näher - die Abgeltungsteuer. Bei ab dem 1. Januar 2009 gekauften Wertpapieren werden auf alle Kapitalerträge pauschal 25 Prozent Steuer fällig, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ganz gleich, ob es sich um Zinszahlungen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne handelt. Von einem „Programm zur Abschaffung der Aktienanlage in Deutschland" spricht Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Denn Aktionäre werden von den neuen Regeln besonders gebeutelt. Zur „Liste der Grausamkeiten", so Hocker, zählt der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist. Wie lange die Papiere bereits im Depot sind, ist bei Käufen nach 2008 irrelevant. Sobald die Werte verkauft werden, will der Fiskus ein Viertel vom Gewinn. Auch das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Kursgewinne bei Aktien wird abgeschafft. Künftig bemisst sich die Steuerpflicht immer nach dem vollen Betrag. Und selbst bei Freibeträgen und Werbungskosten geizt der Staat. Für sämtliche Kapitalerträge gilt nur noch ein einheitlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro, bei Verheirateten sind es 1602 Euro. Weitere Werbungskosten erkennt das Finanzamt nicht mehr an, der Sparer bleibt auf den Ausgaben sitzen. Doch noch ist nicht aller Tage Abend: Die neuen Steuerregeln sollen uneingeschränkt nur für Papiere gelten, die ab 2009 angeschafft werden. Für bereits bestehende Geldanlagen gibt es Ausnahmeregeln, mit denen der Wertzuwachs vor dem Zugriff des Fiskus dauerhaft geschützt werden kann. Höchste Zeit also, sich um die steueroptimale Struktur seiner Kapitalanlagen zu kümmern und sein Depot abgeltungsteuersicher zu gestalten.Von Finanztest empfohlen: 7.000 Geschlossene Beteiligungen und Investmentfonds ohne Ausgabeaufschlag Steueroptimierte Anlagen nutzen. Nutzen Sie den weltweiten Devisenhandel. Abgeltungsteuer Steueroptimierte Anlagen nutzenAb 2009 bittet das Finanzamt bei Kapitalerträgen und Kursgewinnen mit 25 Prozent zur Kasse. Mit welchen Produkten Anleger die neue Steuer vermeiden oder sogar von ihr profitieren.
Bei einigen Anlagen gibt´s für den Fiskus nichts zu holen.Ab dem 1. Januar 2009 gekauften Geldanlagen wird der Finanzminister alle privaten Kapitaleinkünfte einheitlich mit einem Viertel besteuern - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das betrifft sämtliche Zinszahlungen, Dividenden und realisierten Kursgewinne, ganz gleich, aus welcher Anlageform die Erträge stammen. Wie lange die Papiere bereits im Depot schlummern, ist irrelevant. Die bislang geltende einjährige Spekulationsfrist gilt dann nicht mehr.
Auch die Immobilie bietet eine gute Alternative, sie ist Infaltionsgeschützt, man kann Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich gelden machen, und hat besonders bei der Denkmalsanierung eine hohe steuerliche Abschreibung |
