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Laut Bundesfinanzministerium zahlen die Bundesbürger jedes Jahr über 650 Millionen Euro zuviel an Steuern, weil die vorhandenen Steuergesetze nicht genutzt werden. Sparen Sie Steuern,senken Sie Ihre drückende Steuerlast, tretten Sie der stetigen Geldentwertung entgegen und verschliesen Sie nicht die Augen vor der unsicheren Rentensituation. Mit Freibeträgen das Gehalt steigern für 2009 Die Meldebehörden versenden derzeit die Lohnsteuerkarten für 2009. Clevere Arbeitnehmer lassen sich Freibeträge eintragen und erhöhen so ihr Nettogehalt. Wer plant, spart Steuern Sie sind wieder unterwegs - die Lohnsteuerkarten für 2009. Bevor Arbeitnehmer die Karte an den Chef weiterreichen, sollten sie prüfen, ob sich der Eintrag eines Freibetrags für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen lohnt. „So mindern Steuerzahler ihren monatlichen Lohnsteuerabzug und haben jeden Monat mehr Netto im Portemonnaie", erklärt Joachim Bernhart, Vorstand des Lohnsteuerhilfevereins Hilo e.V. in München. Wer etwa am Jahresanfang einen Freibetrag von 6220 Euro eingetragen hat, kann sein monatliches Nettogehalt um 210 Euro aufbessern. Beispielrechung
Werbungskosten bis zu 920 Euro sind automatisch im Lohnsteuertarif berücksichtigt. Höhere Summen sind als Freibeträge auf der Steuerkarte eintragbar. Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer hat ein monatliches Bruttogehalt von 4000 Euro. Für tägliche Pendelfahrten zur Arbeit beantragt er einen Freibetrag ab dem ersten Kilometer von 2640 Euro. Zusätzlich stellt er dem Fiskus Aufwendungen für die Anschaffung eines Computers (500 Euro Abschreibung) sowie die Kosten für eine berufsbegleitende Fortbildung in Höhe von 4000 Euro in Rechnung. | Monatliches Bruttogehalt | 4000 | | Lohnsteuer, SolZ, Kirchensteuer1) | 1014 | | mit Freibetrag | | | Fahrtkosten2) (Entfernung 40 Kilometer) | 2640 | | Computer, Fortbildung | 4500 | | voraussichtliche Werbungskosten | 7140 | | Werbungskostenpauschbetrag | -920 | | eintragbarer Freibetrag | 6220 | | Freibetrag pro Monat (Januar bis Dezember) | 518 | | Bruttogehalt abzüglich monatlicher Freibetrag | 3482 | | Lohnsteuer, SolZ, Kirchensteuer1) | 804 | | monatliches Netto-Mehreinkommen | 210 | | alle Angaben in Euro | 1)Steuerklasse IV, Lohnsteuertabelle 2008 | | 2)(40 km x 0,30 Euro) x 220 Arbeitstage | Quelle: FOCUS-MONEY |
Alle guten Dinge sind drei ♦Heute ...... zahlen Sie zuviel an Steuern ♦Morgen .......... Ist Ihr Geld weniger wert ♦Und übermorgen ...haben Sie zuwenig Rente Darum haben wir immer weniger in der TascheHamburg - Millionen Beschäftigte und Ruheständler sind bitter enttäuscht! Trotz Aufschwung hatten sie auch 2007 unterm Strich deutlich weniger Geld in der Tasche. Das massive Preisplus bei Energie und Lebensmitteln hat die Lohn- und Rentenerhöhungen aufgefressen.
Der Geldbeutel wird seit Jahren leerer und leerer. Schuld daran ist die Inflation bei zu geringen Lohnerhöhunge. Nutzen Sie die Möglichkeit der Inflations entgegenzutreten und Steuern zu senken. Fordern Sie Ihre kostenlose und unverbindliche Steuerberechnung an. Handeln Sie jetzt, es geht um Ihre Zukunft. • Wie viel hatten die Beschäftigten 2007 unterm Strich weniger? Im Schnitt betrug das Minus der Arbeitnehmer 0,9 Prozent (Stat. Bundesamt) .• Warum kommt der Aufschwung bei vielen Beschäftigten nicht an? Michael Heise, Chefvolkswirt Dresdner Bank,: „Vor allem in exportabhängigen Bereichen wie Maschinenbau profitieren die Beschäftigten schon seit einiger Zeit vom Boom. In anderen Branchen, wie im Einzelhandel und bei vielen Dienstleistungen, ist das wegen der schwachen Konjunktur nicht möglich." • Warum ist auch bei den Renten nur eine Mini-Erhöhung drin? Das liegt an der sogenannten Rentenformel. Sie ist jeweils an die Lohnentwicklung des Vorjahres gekoppelt, sieht allerdings hohe Abschläge vor. Die für Juli geplante Anhebung der Bezüge wird daher max. 0,5 Prozent betragen. Für die Ruheständler bedeutet das: Seit 2003 haben sie 7,5 Prozent weniger Geld in der Tasche (Institut IWG). • Wann gibt es wieder spürbare Lohnsteigerungen? Experte Heise warnt: „Es ist zu vermuten, dass die Reallöhne auch in den nächsten 10 Jahren nur leicht steigen werden. Grund ist die anhaltende weltweite Konkurrenz für deutsche Firmen." • Was muss passieren, damit die Beschäftigten wieder mehr Geld haben? Heise: „An den hohen Preisen vor allem für Energie und Nahrungsmitteln kann man kaum etwas ändern. Der Staat kann aber die Kaufkraft stärken, indem er vor allem die kleinen und mittleren Einkommen steuerlich entlastet." Doch es sind Möglichkeiten da, die Steuern zu senken und sein monatliches Einkommen zu erhöhen. Nutzen Sie die vorhandenen Steuergesetzt für sich aus. Steuern und Abgaben fressen uns auf So kassiert der Staat uns abHamburg - Wer denkt, mit den Abzügen vom Brutto- zum Nettolohn sei schon alles bezahlt, der irrt sich. In Wahrheit müssen wir alle viel mehr Steuern und Abgaben zahlen. Familie Martin mit ihren Kindern (15) und (13) So rechnet Familie Martin aus Niedersachsen vor, was im Monat wirklich übrig bleibt! Der zweifache Familienvater Herr Martin (44) ist Werksmeister bei Blohm + Voss in Hamburg, seine Frau (42) ist Bilanzbuchhalterin. Einkommen: Von 5600 Euro Bruttolohn werden netto 3275 Euro überwiesen. Vorher gehen 1020 Euro für Steuern ab, dazu 558 Euro Krankenkassenbeitrag, 524 Euro Rentenbeitrag, 87 Euro Arbeitslosenversicherung und 30,60 Euro für Pflege. Auto: Siegfried Martin ist Pendler, die Familie hat zwei Autos und tankt viel (430 Euro/Monat). Macht 47 Euro Kfz-Steuer und 222 Euro Sprit-Steuern. Einkauf: Von 500 Euro für Lebensmittel gehen 32,70 Euro Mehrwertsteuer an den Fiskus (7 Prozent), von 250 Euro für Textilien und Schuhe weitere 40 Euro (19 Prozent). Energie: In den Gaskosten von 108 Euro im Monat stecken 27 Euro Steuern, in 102 Euro für Strom 27,30 Euro Steueranteil. Ergibt monatliche zusätzlichen Steuerzahlungen von 523,40,- Euro Brutto Gehalt: 5.600,- Euro, Netto Gehalt: 3.275,- Euro Nach Abzug der zusätzlichen Steuern bleiben 2848,40 Euro übrig.
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Wenn Sie jeden Monat 250,- Euro zuviel an Steuern bezahlen würden, wären dass in 1 Jahr 3.000,- Euro, in 10 Jahren ist das bereits ein kleines Vermögen stattliche 30.000,- Euro. Würden Sie die 250,- Euro jeden Monat bei einer Verzinsung von 4,5% Anlegen, wäre dass ein unglaublicher Betrag von 37.763,20,- Euro. Dass wäre bitter, wenn man aus Unwissenheit heraus später erfahren würde, dass man nicht alle Möglichkeiten genutzt hat, und somit viel Geld, alleine in den letzten 10 Jahren, einfach so dem Finanzamt geschenkt hätte.
Sie werden jetzt zu Recht die Stirn runzeln und sich die Frage stellen, "Gibt es für mich überhaupt eine solche Möglichkeit, jeden Monat Steuern einzusparen"? "Wenn ja, wie viel Geld könnte es für mich monatlich bedeuten"? "Und was könnte ich mit dem eingespartem Geld alles anfangen"? Lassen Sie diese Fragen nicht unbeantwortet, es ist wichtig für Sie, es geht um Ihr Geld. Jetzt mal angenommen das wäre wirklich so,daß Sie jeden Monat 250,-€ zuviel an Steuern bezahlen! Würde Sie das ärgern? Doch ob Sie noch Steuern sparen können oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, und diese heist es zu analysieren. Wir Prüfen für Sie kostenlos und völlig unverbindlich ob Sie noch Steuern sparen können und erstellen eine persönliche Steuerberechnung.
Wer hat die Möglichkeit Steuern einzusparen, alle Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler die steuerpflichtig sind. Die steuerliche Grundlage zur Berechnung der Steuerlast richtet sich nach dem zu versteuerntem Einkommen.
Machen Sie es wie Tausende anderer. ♦ Senken Sie Ihre Steuern. ♦ Jeden Monat mehr Netto Lohn in der Lohntüte, bei gleichem Brutto. ♦ Selbständkgkeit,mehr Liquidität durch Herabsetzung der Eink.Vorausz. ♦ Stellen Sie fest ob das bei Ihnen möglich ist. ♦ Bauen Sie Ihre Zusatzrente aus Steuerrückfluß auf. ♦ Erhöhen Sie Ihren Lebensstandard. ♦ Sofortige Auszahlung von 5000,-€ möglich (keine Rückzahlung).
Ihr Ergebnis könnte nach der Auswertung wie folgt aussehen. "Aufgrund der vorliegenden Zahlen und Fakten hat unsere Überprüfung ergeben, dass Sie ab sofort jeden Monat 250,-€ mehr Lohn erhalten werden, ohne jedoch mehr arbeiten zu müssen. Das sind im Jahr 3.000,-€ die Sie mehr zu Verfügung haben. Sämtliche benötigte Unterlagen habe ich dabei, um die Anträge auszufertigen". In 10 Jahre erhalten Sie so mit 30.000,-€ mehr ausbezahlt. Würden Sie diese Möglichkeit tatsächlich ausschlagen und auf das Geld wirklich verzichten?
Führen wir uns doch einmal die Lohnabrechnung vor Augen, Sie könnten doch jeden Monat in Tränen ausbrechen, wenn Sie Ihre Lohnabrechnung erhalten, Brutto € 3000,- Netto € 1900,-! Oder wenn Sie selbständig sind ärgern Sie sich warscheinlich über Ihre 1/4 jährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Die Abzüge und Belastungen haben Dimensionen erreicht, die jeden von uns hart treffen. Dazu kommt noch die erhöhte Inflation besonders bei den Lebensmitteln und der Energie wie Strom, Gas und Öl, einige Produkte ereichten eine Preissteigerung im Jahre 2007 von unglaublichen 40%. So daß unsere Kaufkraft immer mehr geschwächt wird und wir immer weniger Geld zu Verfügung haben. Sie sollten deshalb alles tun um Ihre Steuerlast zu senken. Denn Ihnen wird nichts geschenkt. ♦ Wir prüfen für Sie kostenlos ob Sie noch Steuern sparen können ♦ Nutzen Sie die Steuergesetzte zu Ihrem Vorteil ♦ Verschenken Sie zur Zeit jeden Monat 100.-€ bis 500,-€? oder mehr? ♦ Machen Sie jetzt Schluss damit. ♦ Haben Sie Anspruch auf 5.000,€ Sofortauszahlung (keine Rückzahlung)
Wir haben einige Steueränderungen und Fakten aufgeführt die für das Jahr 2008 beschlossen wurden. Jahreswechsel Was sich für Steuerzahler ändert Ab 2008 gelten neue Steuerregeln. Ob Dienstreisen, Erbschaften, Kinderbetreuung oder Immobiliengeschenke - auf Verbraucher kommt einiges zu. 2008 bringt neue Steuerregeln Die gute Nachricht vorweg: Den großen Steuerknaller zum Jahresanfang wird es nicht geben. Der Bundesfinanzminister hat aber dennoch zahlreiche Regelungen auf den Weg gebracht, die Arbeitnehmer, Selbstständige, Familien und Anleger treffen. Über 200 Steueränderungen wurden für das Jahr 2008 beschlossen, die zum Teil starke Auswirkungen haben. Riesterzulage: wußten Sie,dass seit dem 1 Januar 2008 Riesterbeiträge bis 2.100.-€(statt bisher 1.575,-€) im Jahr als Sonderausgaben absetztbar sind? Neue Steuernummer: Das beschlossene elektronische Lohnsteuerverfahren kommt zwar erst 2011 und ersetzt die Lohnsteuerkarte aus Papier. Die Vorbereitungen laufen aber bereits auf Hochtouren. Im Laufe des Jahres bekommt jeder - vom Baby bis zum Greis - eine eigene elfstellige Nummer. Kritiker sehen darin ein weiteren Schritt zum Gläsernen Bürger. Arbeitnehmer Für Berufstätige ändert sich vor allem der Gehaltszettel für Januar, für viele weist er dank niedrigerer Abzüge bei der Arbeitslosenversicherung etwas mehr Netto aus.
Weniger Steuertricks: Ab 2008 weht findigen Steuerzahlern, die mithilfe von Rechtsanwälten und Steuerberatern clevere Gestaltungstricks nutzen, ein stärkerer Wind entgegen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde auch eine Norm zum Gestaltungsmissbrauch verschärft. Der Finanzbeamte darf ab 2008 gewünschte Steuervorteile ablehnen, wenn ihm die zugrunde liegende Konstruktion außergewöhnlich scheint. Um den Trick dennoch durchzusetzen, muss der Steuerzahler beweisen, dass er andere als rein steuerliche Motive hatte. Weniger Belege: Das Finanzamt will ab 2008 weniger Papiere sehen. Das gilt bei Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienste, die bereits seit 2006 bis zu 20 Prozent absetzbar sind. Nur wenn das Finanzamt die Originale anfordert, müssen Auftraggeber Rechnung und Überweisungsbeleg einsenden. Weiterer Vorteil: Ab 2008 können Ferienhausbesitzer Reparaturen und Wartungsarbeiten im EU-Ausland absetzen. Das war bislang nur in inländischen Haushalten möglich.
Für Anleger Die Abgeltungsteuer trifft Anleger zwar erst ab 2009, doch die 25-prozentige Pauschalsteuer auf Spekulationsgewinne und Erträge wirft ihre Schatten voraus. Beispiel Zertifikate: Hier greifen die neuen Steuerregeln früher. Kursgewinne bleiben bei neu erworbenen Papieren steuerfrei, wenn sie nach dem 14. März 2007 gekauft wurden, mindestens ein Jahr im Besitz waren und bis zum 1. Juli 2009 verkauft werden. Wer vor dem 14. März 2007 Zertifikate erworben hat, kann nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist die Gewinne steuerfrei einstreichen. Für Arbeitnehmer und SelbstständigeArbeitnehmer Für Berufstätige ändert sich vor allem der Gehaltszettel für Januar, für viele weist er dank niedrigerer Abzüge bei der Arbeitslosenversicherung etwas mehr Netto aus.
Daneben gelten auch neue Regeln bei der Reisekostenabrechnung. Akzeptierte das Finanzamt bislang Übernachtungspauschalen, zählt künftig nur die Originalquittung fürs Hotel. Die bisherigen Pauschbeträge bei Auslandsreisen fallen weg. So viel können Pendler absetzen Bei den Fahrtkosten entfällt künftig die komplizierte Unterscheidung zwischen „Dienstreise", „Einsatzwechseltätigkeit" und „Fahrtätigkeit": In Zukunft können bei allen Auswärtstätigkeiten Fahrtkosten mit je 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden - und zwar ab dem ersten Kilometer und sowohl für Hin- als auch für Rückfahrt.
Davon zu unterscheiden ist die Pendlerpauschalen-Regelung: Hier bleibt es bei der Kürzung von 2007. Erst ab dem 21. Kilometer wirkt sich die Entfernung zwischen Job und Wohnung aus. Selbstständige Ab 2008 gelten neue Abschreibungsregeln für Freiberufler, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit selbstständigem Nebenjob: Konnten sie bislang Drucker, Schreibtisch oder Diktiergerät bis zu einer Höhe von 410 Euro (487,90 Euro inkl. MwSt.) auf einen Schlag von der Steuer absetzen, gilt ab Januar ein geringerer Betrag. Maximal 150 Euro sind dann als „GWG" (Abschreibung geringwertige Wirtschaftsgüter) absetzbar.
Für teurere Gegenstände bis 1000 Euro wird ab 2008 ein neuer Sammelposten eingeführt, der über fünf Jahre abzuschreiben ist. Beispiel: Ein Drucker, der 200 Euro kostet, kann nicht auf einmal abgesetzt werden, sondern nur in 20-Prozent-Schritten auf fünf Jahre.Die neue Regelung lohnt sich etwa bei Büromöbeln, die bislang über 13 Jahre lang abzuschreiben sind - nicht aber bei PCs, für die bisher die kurze dreijährige Dauer galt. Bei Gegenständen über 1000 Euro bleibt alles beim Alten.
Ab 2008 gilt die „Reichensteuer" auch für Unternehmer. Liegt das zu versteuernde Einkommen bei Singles über 250 000 Euro (Ehepaare: 500 000 Euro), werden für jeden darüber liegenden Euro 45 statt mit 42 Prozent Steuern fällig. Für ErbenErbschaftsteuer: Voraussichtlich im Frühjahr, spätestens zur Jahresmitte 2008 gelten neue Steuerregeln für Erbschaften und Schenkungen. Der aktuelle Regierungsentwurf ist zwar noch nicht durch den Bundestag, doch die geplanten Neuregelungen zwingen Erben und Erblasser zur Planung.
Höhere Steuerbelastungen treffen vor allem Erben von Immobilienvermögen, soweit dessen Wert über den Freibeträgen liegt. Auch wer größere Summen an entfernte Verwandte übertragen will, sollte sich beraten lassen. Nachteil bei Immobilienübertragungen zu Lebzeiten Ein weiterer Punkt trifft Eltern, die ihre Immobilie an die Kinder gegen Zahlung einer Rente übergeben wollen. Kinder konnten die Zahlungen steuerlich absetzen. Der bislang gewährte Steuertrick unter Angehörigen gilt ab 2008 nur noch bei Betriebsvermögen vorbehalten. Für Senioren, Studenten und GeringverdienerSteuerneulinge und Studenten Wer bislang Steuern gezahlt, aber keine Steuererklärung abgegeben hatte, musste sich sputen. Nur zwei Jahre lang ließen sich bisher zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückfordern. Diese Zweijahresfrist fällt ab 2008 (Fachbegriff: Antragsveranlagung) weg. Das lohnt sich vor allem für Studenten, die neben dem Studium gejobbt haben. Experten raten, auch für bis zu sieben zurückliegende Jahre Steuererklärungen einzureichen. Neu-Rentner Wer 2008 in den Ruhestand geht, muss fortan 56 Prozent der gesetzlichen Rente mit dem Fiskus teilen. Das regelt das Alterseinkünftegesetz, das seit 2005 das staatliche Ruhestandsgeld nach und nach steuerpflichtig stellt. Ob tatsächlich Steuern fällig werden, hängt von der Höhe der Rente und Zusatzeinkünfte ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 7664 Euro (Verheiratete das Doppelte), sind keine Steuern fällig.
Frührentner Ab 2008 können alle, die vor dem 65. Geburtstag in Rente gegangen sind, etwas mehr hinzuverdienen. Weil die maßgebliche Bezugsgröße von 2450 auf 2485 Euro steigt, können sie fortan 355 Euro nebenbei verdienen, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird. Die Regelung betrifft nur Frührentner. Wer erst mit 65 oder später in Rente geht, kann ohne Limit neben der Rente Einkünfte haben. Details gibt es bei den Rentenkassen.
Bezieher von Lohnersatzleistungen Die Behörden müssen ab dem kommenden Jahr melden, wer Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I erhalten hat. Liegen diese Leistungen über 410 Euro im Jahr, muss der Steuerzahler eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Eltern Geringverdiener, die bislang neben dem Kindergeld auch den längstens für drei Jahre gezahlten Kinderzuschlag in Anspruch genommen haben, können sich freuen: Ab 2008 wird der Zuschlag unbefristet gezahlt. Die Finanzspritze beträgt 140 Euro im Monat. Beanspruchen können ihn Eltern und Alleinerziehende, deren monatliches Einkommen zwar ihr Existenzminimum, nicht aber das der Kinder deckt. Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerbonus für die FerienwohnungDas Finanzamt gewährt den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen künftig auch für die Ferienwohnung auf Mallorca und den Zweitwohnsitz in Österreich. Bis zu 600 Euro können Steuerzahler für die Haushaltshilfe am Urlaubsort geltend machen Diese Regelung steht laut Zeitungsbericht im Jahressteuergesetz 2008, das nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat verabschiedet hat. Danach können die Steuerzahler nicht nur für Haushaltshilfen und Handwerker, die sie im Inland beschäftigen, bis zu 20 Prozent der Rechnung vom Fiskus zurückerhalten. Der Bonus wird auf „in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum liegende Haushalte" ausgedehnt. Der Erstattungsbetrag bleibt auf 600 Euro (bei Pflegeleistungen auf 1200 Euro) beschränkt und darf nicht bar bezahlt werden.
Erstmals für das Jahr 2006 konnten Steuerzahler einen Nachlass geltend machen, wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen offiziell angaben. Mietern und Immobilieneigentümern hilft das Finanzamt seitdem bei Umzug und Mietnebenkosten. Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hatten die Finanzbehörden die Liste der abzugsfähigen Dienstleistungen kräftig erweitert. Seither sind ein Teil der Ausgaben für private Haushaltshilfen, Kindermädchen und Pflegepersonal, von Umzügen, Hausgeräte-Reparaturen und Mietnebenkosten absetzbar. Handwerker- und Reinigungsarbeiten dürfen parallel geltend gemacht werden, Gleiches gilt für den Pflegedienst. Das Finanzamt berücksichtigt dabei stets nur Zahlungen fürs Personal, nicht fürs Material.
Bis zu 1800 Euro pro Jahr
Wer seine Steuererklärung rechtzeitig abgibt und alle Möglichkeiten ausschöpft, bekommt bis zu 1800 Euro Steuer erstattet. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (Paragraph 35a EStG). Verschiedene Arbeiten lassen sich gleichzeitig ansetzen. Wurden 2006 beispielsweise ein Fensterputzer engagiert, die Badrenovierung und Heizungswartung in Auftrag gegeben und ein Pflegedienst bezahlt, ist in allen drei Bereichen eine Steuererstattung pro Haushalt von jeweils maximal 600 Euro drin, wie die Bundessteuerberaterkammer erklärt.
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Mit der richtigen Strategie sichern Steuerzahler in diesem Jahr zahlreiche Präsente. Clevere nutzen ihe steuerlichen Spielräume Die schwarz-rote Koalition führt auch im neuen Jahr ihren harten Sparkurs fort. In Windeseile hat sie gleich mehrere Reformen auf den Weg gebracht, die 2008 zu unterschiedlichen Zeiten greifen und zahlreiche Belastungen für die Bürger bringen. Selten war es daher für Steuerzahler so wichtig, rechtzeitig die Weichen zu stellen, um den neuen Steuerfallen zu entgehen. Hier erhalten Sie kostenlos die neusten Tipps und Tricks zur Steueränderung 2008 hier klicken 200 Steueränderung kommen auf den Bürger zu
 Härtere Regeln für Steuerzahler Kabinettsbeschluss: Härtere Regeln für Steuerzahler Das Bundeskabinett hat einem Gesetzespaket mit über 200 Steueränderungen zugestimmt. Darunter die elektronische Steuerdatei und Verschärfungen bei Steuerspar-Gestaltungen. Gute Stimmung bei der KabinettssitzungDas Gesetzespaket soll nach den Worten von Steuerstaatssekretär Axel Nawrath zu Einsparungen bei den Bürokratiekosten von dauerhaft 280 Millionen Euro im Jahr führen. Der Fiskus rechnet mit jährlichen Steuermehreinnnahmen von 110 Millionen Euro. Das „Jahressteuergesetz 2008" will die Zielvorgaben des Koalitionsvertrags abarbeiten, Bürokratie abbauen sowie Steuerschlupflöcher schließen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier Die gängige Papier-Lohnsteuerkarte soll in vier Jahren der Vergangenheit angehören. Sie soll durch ein elektronisches Verfahren, das bis 2009 fertig sein soll, ersetzt werden. Im Jahre 2010 ist ein Praxistest geplant, ab 2011 soll es nur noch das elektronische Verfahren geben. Geplant ist, eine zentrale Datenbank für alle Steuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn aufzubauen. Gespeist wird diese von den Gemeinden und Finanzämtern. Gespeichert werden darin unter anderem Daten zum Ehepartner und zu den Kindern, zur Religionszugehörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen. Datenschützer sehen die Regelung mit großer Skepsis.
Vorteile bei der Steuerklassenwahl für Ehegatten Welche Kombination ist die richtige: Klasse III und V oder IV/IV? Ehegatten sollen ab 2009 die Möglichkeit haben, das neue Anteilsverfahren zur Besteuerung zu wählen. Jeder der Ehegatten zahlt damit dann Lohnsteuer genau entsprechend seinem Beitrag am gemeinsamen Einkommen. Wer also 20 Prozent der gemeinsamen Finanzbasis verdient, muss auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen. Anders als bei der bei Ehegatten derzeit gebräuchlichen Wahl der Steuerklassen III und V bleibt dem weniger verdienenden Partner - in der Regel die Frau - damit mehr vom Lohn übrig. Die Regierung verspricht sich davon einen zusätzlichen Anreiz zur Erwerbstätigkeit von Frauen. Das diene auch der Gleichberechtigung von Mann und Frau, so die offizielle Begründung.
Weniger Steuergestaltungen ab 2008
Bislang kann das Finanzamt Steuergestaltungen, etwa unter Ehegatten oder durch besondere Firmengründungen, kippen, wenn sie allein zum Zwecke der Steuerersparnis erfolgt. Der Gesetzgeber spricht dann von Missbrauch. Weil die Rechtsprechung in diesem Bereich ausufernd ist und für das Finanzamt wenig Handhabe bietet, wird die bisherige Missbrauchsregelung in Paragraph 42 Abgabenordnung verschärft. Eingeführt werden soll nun, nachdem zunächst eine härtere Regelung geplant war, ein zweistufiges Verfahren. In der ersten Stufe muss der Fiskus darlegen, dass es sich bei der konkreten Steuergestaltung eines Steuerpflichtigen um eine „außergewöhnliche" handelt. In der zweiten Stufe muss der Steuerpflichtige darlegen, dass dies nicht primär aus steuerlichen Gründen geschehen sei.
Bürokratieabbau im Visier
Das Verfahren des Lohnsteuerausgleichs durch den Arbeitgeber soll abgeschafft werden. Es soll Vereinfachungen bei den Rentenbezugsmitteilungen geben. Auch die Anmeldung der Kapitalertragsteuer soll für ab 2009 zufließende Kapitalerträge auf elektronischem Wege erfolgen. Einfacher soll der Steuerabzug im grenzüberschreitenden Handel mit Verschmutzungsrechten werden. Daneben sollen wesentliche Leistungen der öffentlichen Hand in der Kinder- und Jugendhilfe sollen von der Umsatzsteuer befreit werden.
Der Beschluss steht noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens und muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Einzelne Änderungen sind bereits ab Januar 2008 geplant
Steuern Sie Ihre Steuern Richtig! Verschenken Sie kein Geld. Denn Sie zahlen mehr Steuern als Sie glauben. Kennen Sie die so genannten versteckten Steuern? Biersteuer, Weinsteuer, Stromsteuer, Kinosteuer, Kaffeesteuer usw. insgesamt 36 verstecke Steuern die wir zusätzlich zu der Lohn, Einkommen und Mehrwertsteuer bezahlen. Beispiel: Benzin 36,21€ davon Mwst. 5,79€ der Staat verschweigt die Mineralölsteuer mit 17,79€. Die Quittung müsste wie folgt aussehen 18,87 Benzin 17,32 Mineralölsteuer und 5,79 Mwst. Das ist ein Aufschlag an Steuern von 122%. Cafesteuer 84% Stromsteuer 33% usw.. Es wurde errechnet, dass eine durchschnittlich Familie monatlich 320,-€ an versteckten Steuern bezahlt. Die versteckten Steuern heißen Verbrauchersteuer. Dieses Geld fehlt bei der Altersvorsorge, Anschaffungen, für die Kinder, Urlaub.....und....
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OECD warnt vor zunehmender Altersarmut in Deutschland
Berlin (dpa) - Das Deutsche Rentensystem ist nach Ansicht der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht ausreichend gegen Altersarmut gewappnet. Zur Zeit sei die Lage noch solide, sagte OECD-Rentenexpertin Monika Queisser der «Frankfurter Rundschau» (Samstag). Weniger gut stehe es jedoch in der Zukunft um die Versorgung von Geringverdienern sowie der zunehmenden Zahl von Menschen, die nicht durchgehend Rentenbeiträge gezahlt hätte Heute sei die Armutsquote von Ruheständlern zwar noch vergleichsweise niedrig; dies werde sich jedoch in 30 bis 40 Jahren ändern. «Darüber macht sich die OECD Sorgen», sagte Queisser. Für diese Gruppe fehle «in Deutschland eine automatische Altersabsicherung». Der Paritätische Wohlfahrtsverband erwartet in den nächsten Jahren eine gewaltige Zunahme der Altersarmut in Deutschland. «Gerade vor dem Hintergrund sinkender gesetzlicher Rentenniveaus müssen wir davon ausgehen, dass es in Deutschland im Jahr 2020/2030 eine Altersarmut von zehn Prozent oder mehr geben wird», sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der «Berliner Zeitung». Derzeit liege der Anteil der Menschen, die im Rentenalter von Grundsicherung lebten müssen, bei rund 2,5 Prozent. «Der generelle Trend ist nicht aufzuhalten», sagte Schneider. Er könnte allenfalls in seiner Intensität gemildert werden. «Die Renteneinkommen sind nun einmal das Resultat des Erwerbslebens. Und wenn die Erwerbsleben zunehmend Lücken und karge Jahre aufweisen, dann schlägt sich das bei der Altersabsicherung nieder.» Allerdings könne gegengesteuert werden, in dem auf kleine Renten, auf Riester- Renten und andere Einkünfte ausreichende Freibeträge bei der Grundsicherung eingeräumt werden.Tipp/Angebote weiter Die OECD-Rentenexpertin Queisser empfiehlt der Bundesregierung, sich am Vorbild der Schweiz zu orientieren. Das eidgenössische Drei- Säulen-Modell von staatlicher Sockelrente sowie einer Pflicht zur zusätzlichen betrieblichen und privaten Altersvorsorge habe den Vorteil, dass es alle Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit einbeziehe und die Abhängigkeit von sozialpflichtiger Beschäftigung vermindert werde. Aus Gründen des Eigentumsschutzes müsse der Systemwechsel jedoch in einem gleitenden Übergang von 30 bis 40 Jahren vollzogen werden, sagte die OECD- Expertin. Die OECD hatte schon Mitte 2007 vor zunehmender Altersarmut in Deutschland gewarnt. Deutschland liege bei den Renten für Geringverdiener unter den 30 OECD-Ländern an letzter Stelle, hieß es in der im Juni 2007 veröffentlichten OECD-Vergleichsstudie. «Deutschland sollte der Rentenentwicklung für Geringverdiener besondere Aufmerksamkeit schenken und einem Anstieg der Altersarmut vorbeugen.» Dazu müsse die private Zusatzvorsorge ausgebaut werden. Queisser ist Co-Autorin der Studie. vom 19.01.2008 Wie kann ich vorbeugen? Finanzplanung 2008Die Weichen rechtzeitig stellenZu Anfang eines Jahres sollten Anleger ihre Finanzziele und Gelddispositionen prüfen - und handeln. Anleger müssen planvoll vorgehen Die Altersvorsorge bleibt unangefochten das wichtigste aller Sparmotive. Das zeigt eine Infratest-Umfrage im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen.
Finanzexperten stimmen zu: „Praktisch jedem Erwerbstätigen droht im Alter eine Einkommenslücke", warnt der Essener Wirtschaftsprofessor Reinhold Schnabel. Selbst wer regelmäßig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, muss Geld zurücklegen. Hohe Summen sind notwendig. Das Kapital für den Ruhestand sollte etwa das Sieben- bis Zehnfache des letzten Bruttojahresgehalts betragen, lautet die Faustregel. „Bleibt der Lottogewinn aus, lässt sich solch ein Vermögen nur mit System schaffen", sagt Tom Friess, Finanzplaner und Chef des VZ Vermögenszentrums in München.
Auch die ab 2009 wirkende Abgeltungsteuer hat dramatischen Einfluss auf die Strategie. Das Problem: Fast zwei Drittel der Bundesbürger kennen nach einer Umfrage der GfK nicht die Folgen der neuen Pauschalsteuer. „Viele Menschen beschäftigen sich noch nicht mit dem Thema, da sie irrtümlich glauben, davon nicht betroffen zu sein", sagt Volker Siedhoff von der WGZ Bank, die die Umfrage initiierte. Elf Monate bleiben, um die richtigen Anlageentscheidungen zu treffen. Wie kann ich meine Zusatzrente aufbauen? Wie kann man aus 100,-€ mtl. nach 23 Jahren ein erhebliches Vermögen bilden? Fordern Sie heute Ihre kostenlosen und unverbindlichen Informationen an! Entgehen Sie der drohenden Altersarmut hier klicken
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Lars Hoppe aus Hannover, mein Steuerberater hat mir trotz öfterer Nachfrage keine nennenswerten Tipp gegeben wie ich noch meine Steuern senken konnte. Außer Büroeinrichtung,Computer usw.. Nun es macht ja nun auch nicht so viel Sinn jedes Jahr neue Comuter usw. zu kaufen. Durch einen Bekannten bekam ich den Tipp mit dem Steuer-Check. Es konnten doch tatsächlich noch Möglichkeiten gefunden werden, meine Steuern um jährlich € 4.970,- zu senken. Hat mich überzeugt und kann es nur empfehlen.
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